17.03.2010
Mindestpreis ist EU-rechtswidrig
Der Europäische Gerichtshof (Dritte Kammer) hat für Recht erkannt und entschieden:Die Republik Österreich hat dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus Art. 9 Abs. 1 der Richtlinie
95/59/EG des Rates vom 27.11. 1995 über die anderen Verbrauchsteuern auf Tabakwaren als die Umsatzsteuer in der durch die Richtlinie 2002/10/EG des Rates vom 12. 2. 2002 geänderten Fassung verstoßen, daß sie Rechtsvorschriften erlassen und beibehalten hat, nach denen Kleinverkaufsmindestpreise für Zigaretten und für Feinschnitt für selbstgedrehte Zigaretten staatlich festgesetzt werden.
Als Gründe für dieses zu erwartende Urteil führt der EuGH an, daß mit der Festsetzung eines Mindestpreises der freie Wettbewerb beeinträchtigt werde, indem Hersteller oder Importeure daran gehindert werden, niedrigere Herstellungskosten auszunutzen, um günstigere Kleinverkaufspreise anzubieten. Und die gesundheitspolitische Pro-Argumentation für die Mindestpreisfestsetzung wischt der EuGH mit dem Hinweis darauf vom Tisch, daß die EU-Richtline den Gesundheitsschutz insoweit sehr wohl sicherstelle, als sie die Mittgliedsstaaten nicht daran hindere, das Ziel der Eindämmung des Tabakkonsums durch fiskalische Maßnahmen weiterzuverfolgen.Mehr dazu lesen Sie in der März-Ausgabe der Österreichischen Trafikantenzeitung.

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