11.09.2009
Ein richtungsweisendes EuGH-Urteil
Als "absolut positiv" und ein "ganz wesentliches Erkenntnis des EuGH, daß Monopole zur Bekämpfung und Vorbeugung von Kriminalität, Geldwäsche und Betrug auch internet-zulässig sind" kommentiert der Präsident der Europäischen Lotterien und Generaldirektor-Stellvertreter der Österreichischen Lotterien, Dipl.-Ing. Friedrich Stickler (unser Bild), das EuGH-Urteil, mit dem für eine Aufrechterhaltung des bestehenden Systems plädiert wird. Überdies sei er, Stickler, schon immer der Überzeugung gewesen, daß gerade im Bereich des Glücksspiels das Prinzip des Bestimmungslandes zu gelten habe. Ergo müsse man in Österreich eine Lizenz haben, um hier arbeiten zu können. Mehr darüber lesen Sie in der September-Ausgabe der in der 39. Kalenderwoche erscheinenden "Österreichischen Trafikantenzeitung".

TRAFIKANTENZEITUNG
|
|
B2B Kleinanzeigen
|
Mit den RSS-Newsfeeds des Wirtschaftsverlags können Sie die aktuellsten Nachrichten auf Ihrer Homepage einbinden. zur Feeds-Übersicht
|
Werbung




Drucken
Empfehlen
Kommentieren
Share
Kommentar schreiben




