
Neben Gesichtsmasken (auch aus Stoff) dürfen nun Desinfektionsmittel mit bis zu 250 ml (bisher 150 ml) verkauft werden.
© mh
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Änderung im Nebenartikel-Katalog der MVG
22.04.2020
Die Monopolverwaltung hat die situationsbedingten Nebenartikel in der Corona-Krise angepasst.
Somit dürfen ab sofort zusätzlich zu Mundschutzmasken (inkludiert Stoffmasken) und Einweghandschuhen auch Handdesinfektionsmittel bis zur maximalen Füllmenge von 250ml in Tabakfachgeschäften verkauft werden. (bisher nur bis 150ml).
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