
Das TPD2-Tabakgesetz ist beschlossene Sache
Mit Ende April 2016 passierte die Novelle zum Tabakgesetz den Nationalrat. Die großen Überraschungen sind ausgeblieben.
Eines gleich vorab: Das seltsame Verbot des Kautabaks ist nun fix. Davon abgesehen sind große Überraschungen ausgeblieben. Fast schon wie befürchtet zieren nun ganze zehn Verordnungsermächtigungen das Gesetz. Sie wurden nach der Kritik des Verfassungsdienstes des Bundeskanzleramtes zwar präzisiert und referenzieren nun auf die konkrete Richtlinie 2014/40/EU, stellen aber nach wie vor einen Freibrief für spätere Modifikationen des eigentlichen Gesetzes dar. Viele Kommentatoren hatten gehofft, dass die Abgeordneten einer derartigen „Entmachtung des Parlaments durch die Hintertüre“ ihre Zustimmung verweigern würden.
Rückkehr beliebiger Big- und Maxi-Packs?
Beim genaueren Lesen fällt auf, dass ein im ursprünglichen Tabakgesetz noch relativ junger Passus verschwunden ist. Und zwar genau jener, welcher Packungsgrößen von Zigaretten auf 20 oder 25 Stück festgelegt hatte. Stattdessen steht nun an der gleichen Stelle der kurze Satz, „Eine Zigarettenpackung muss mindestens 20 Zigaretten enthalten.“. Dies ließe im Umkehrschluss die Rückkehr der ungeliebten Big-Packs mit 22, 23 oder 24 Stück zu. Genau jene Spiele, mit denen die Industrie trotz Steuererhöhung den Preis gleich belassen, an den Inhalten jedoch gedreht hatte, waren ja der Auslöser für die fixe 20/25-Stück-Regelung gewesen. Nun wären 30er- und sogar 40er-Packungen möglich.
Den vollständigen Artikel finden Sie ab 22. Mai in der aktuellen Ausgabe der Trafikantenzeitung.
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