
© Faksimile von pro trafikant Nr. 05/9_2016
"pro trafikant" stiftet grundlos Unruhe
Die blaue Postille „pro trafikant“ sorgt derzeit für Verunsicherung unter vielen Wiener Trafikanten. Deshalb gleich einmal vorweg: Nein, Stopfmaschinen und Zigarettenautomaten werden NICHT verboten.
Pro trafikant argumentiert, dass einer wachsenden Zahl von Wiener Trafikanten die Anbringung von Zigarettenautomaten verunmöglicht werde, weil sie im Zuge des Genehmigungsverfahrens zwischen dem Magistrat, welches sich auf den Ensembleschutz berufe, und dem Argument, dass die Anbringung gegen das Tabakwerbeverbot verstoße, „im Kreis geschickt“ werden.
Probleme mit Zigarettenautomaten
Dazu der Wiener Landesgremialobmann Andreas Schiefer: „Von einem Verbot der Zigarettenautomaten durch die Hintertüre kann keine Rede sein. In den betroffenen Fällen geht es um Kollegen, die neue – etwas breitere oder tiefere – Automaten anbringen wollten. Bei jeder Formatveränderung ist ein erneuter Antrag nötig. Die Bewilligung muss derzeit alle zwei Jahre erneuert werden. Dies soll künftig dahingehend geändert werden, dass die Bewilligung auf zehn Jahre erteilt wird. Ich empfehle aber allgemein, sich speziell bei Veränderungen zu informieren, ob das neue Gerät genehmigungspflichtig ist. Oft reicht schon ein dickerer Montagerahmen des neuen Automaten oder eine an der Vorderseite montierte Werbetafel, um die maximal zulässige Tiefe zu überschreiten. Es geht hier um die Verbrauchsabgabe, im Volksmund „Luftsteuer“ genannt. Die dafür zuständigen Magistratsbeamten behandeln dieses Thema noch dazu unterschiedlich streng: In einigen Bezirken ist ein ganz Genauer unterwegs."
Verbot von Stopfmaschinen
Das Finanzministerium steht auf dem Standpunkt, dass das Zurverfügungstellen einer Stopfmaschine durch den Trafikanten für seine Kunden eine (laut Monopolgesetz verbotene) gewerbliche Nebentätigkeit darstellt. Zudem verstoße die Herstellung von Tabakwaren außerhalb eines bewilligten Steuerlagers gegen das Tabaksteuergesetz. Pro trafikant leitet daraus flugs ein allgemeines Totalverbot von Stopfmaschinen – vielleicht sogar für den Gebrauch zu Hause – ab.
Andreas Schiefer kennt diesen Fall und erklärt: „Konkret geht es hier um einen Trafikanten, der keine kleine Ritsch-ratsch-Stopfmaschine zur Selbstbedienung, sondern eine quasi-industrielle vollautomatische Maschine in seinem Geschäft aufstellen wollte. Sie wird mit Hülsen und Tabak befüllt und wirft in hohem Tempo rauchfertige Zigaretten aus. Zigaretten und Tabak sind Monopolprodukte. Wir Trafikanten sind die Einzelhändler, welche die fertig abgepackte Ware und kleine Stopfgeräte für den persönlichen Gebrauch verkaufen."
Den vollständigen Artikel finden Sie ab 23. September in der aktuellen Druckausgabe der Trafikantenzeitung.
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