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Simhandl vs. Fischer: Klage abgewiesen
Ein pointiert verfasster Kommentar von Klaus W. Fischer in der Trafikantenzeitung 02_2011 hatte seinem Autor eine Klage von Dr. Fritz Simhandl wegen übler Nachrede eingetragen. Diese wurde nun erneut abgewiesen.
Auf Seite 18 hatte Klaus Fischer die Amtszeit des Klägers als Geschäftsführer der Monopolverwaltung GmbH beleuchtet, nachdem dieser – nach nicht erfolgter Wiederbestellung in dieser Funktion – in der Trafikantenzeitung als Ombudsmann aufgetreten war. Der folgende Satz war dabei der Stein des Anstoßes:
„Wie auch immer, nachdem unter der Ära Simhandl die Spitzfindigkeiten und Auflagen gegen Trafikanten bis ins Unerträgliche gesteigert wurden, die `Vorladungen´ immer unfreundlicher und die darauf folgenden `Gespräche´ manche Trafikanten bereits die Termini `Stasimethoden´ oder `System Honecker´ verwenden ließ, ist dieser Versuch, sich als Ombudsmann der Trafikanten aufzuspielen, fast wie Hohn für die ehemals Betroffenen.“
Der gesamte Kommentar ist hier auf Seite 18 nachzulesen:
http://e-paper.wirtschaftsverlag.at/swf/YFqjsnAeO5/7
Zwar hatte Dr. Simhandl Gelegenheit zu einer Gegendarstellung, der Jurist klagte dennoch im Juli 2011 – gut fünf Monate nach Veröffentlichung – wegen übler Nachrede. Das Landesgericht für Strafsachen wies die Klage im September 2011 „mangels einer strafbaren Handlung“ zurück und stellte das Verfahren ein. Wogegen Dr. Simhandl postwendend Nichtigkeitsbeschwerde einlegte.
Das Oberlandesgericht Wien hob im Mai 2012 den Beschluss des Erstgerichts auf und verwies den Fall zur erneuten Verhandlung an dieses zurück. Wo erneut die Klage mit der selben Begründung abgewiesen, das Verfahren eingestellt sowie dem Kläger der Ersatz der Verfahrenskosten zugewiesen wurde.
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