Mit einer Aussendung der MVG ist es ab sofort offiziell:
Der rauchbare Hanf ist als Monopolware zugelassen und es wurden die Großhandelsbewilligungen erteilt. Nachfolgend der Text der MVG-Aussendung im Originalwortlaut.

Wir dürfen Sie heute darüber informieren, dass das Bundesministerium für Finanzen (BMF) die ersten Großhandelsbewilligungen für legale rauchbare Hanfprodukte unter 0,3 % THC ausgegeben hat und die ersten Preiskundmachungen in Kürze veröffentlicht werden.

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Es ist uns in Zusammenarbeit mit dem BMF, den Großhändler*innen und dem Bundesgremium der Trafikanten gelungen, Vertriebsprozesse zu definieren, die für den Schutz der Konsument*innen sorgen sowie den bestmöglichen Jugendschutz gewährleisten.

Wichtige Informationen:
Für rauchbare Hanfprodukte gelten für Trafiken dieselben tabakrechtlichen Bestimmungen wie für andere Monopolprodukte. Der Einkauf ist ausschließlich über den bewilligten Großhandel ertaubt.
• Werbeverbot
• Automatenbestückung
• Produktkennzeichnung
• Jugendschutzbestimmungen

Großhandelsgenehmigungen:
Auf der MVG-Homepage finden Sie eine laufend aktualisierte Übersicht der Großhändler*innen, deren Lizenz um Hanfprodukte erweitert wurde und bei denen Sie diese Produkte beziehen dürfen:
www.mvg.at/trafikantinnen/monopol-kontakte/

Die Preise, zu denen die CBD-Produkte verkauft werden dürfen, werden auf der MVG-Homepage mindestens fünf Werktage vor dem genehmigten Verkaufsstart veröffentlicht:
www.mvg.at/services/kundmachungen/

Die Trafiken müssen sich durch verantwortungsvolles Handeln als der richtige Vertriebskanal für hochsensible Genusswaren erweisen. Wir bitten Sie daher, die geltenden Bestimmungen lückenlos einzuhalten und Ihre Mitarbeiter*innen umfassend und präzise über die Neuerungen zu informieren.

Die MVG begrüßt die Entscheidung und steht Ihnen bei Fragen zur Verfügung.