Mit fast 59.000 allein in der Bundeshauptstadt registrierten Hunden – das entspricht etwa einem Hund pro 34 Einwohner – sieht man sie überall in der ganzen Stadt. Obwohl Wien seine vierbeinigen Bewohner auch in Straßenbahnen, Cafés und sogar im Kino herzlich willkommen heißt, bestimmen eine wachsende Gesetzesflut sowie gewisse Freiheiten den Alltag von Mensch und Tier. So gibt es für urbane Hundebesitzer*innen bei ihrer täglichen Gassirunde einige wichtige Grundregeln zu beachten. Dazu gehören die Akzeptanz von Hunde-Sperrzonen wie etwa Kinderspielplätze, Sandkästen, Museen, Theater, Supermärkte, Bäckereien und Metzgereien oder das Nicht-Betreten bestimmter Ziergärten und Naturschutzgebiete – wie zum Beispiel Teile von Schönbrunn oder des Volksgartens. Besonders in den bevölkerungsreichen Außenbezirken tragen so manche Verbotsschilder dazu bei, dass Hunde und Menschen möglichst friedlich und konfliktfrei zusammenleben können. Damit das auch in Zukunft so harmonisch bleibt, ist im Auftrag der Stadt Wien ein mobiles Team im Dauereinsatz, das im letzten Jahr immerhin knapp 4.500 Hunde überprüft hat. Kontrolliert wird dabei in erster Linie die Einhaltung der Maulkorb- oder Leinenpflicht, aber auch ob die Hunde gechippt und registriert sind oder die Hundeabgabe bezahlt wird.

Hausrecht entscheidet

„Bei uns sind immer alle willkommen, egal ob Zwei- oder Vierbeiner“, sagt Trafikantin Verena Haller aus Wien-Mariahilf. Die Tierfreundin nimmt ihre 2020 aus dem Tierschutzhaus gerettete Hündin Mocca jeden Tag mit an ihren Arbeitsplatz, was auch bei vielen Kunden sehr gut ankommt. Ob diese wiederum ihre eigenen (angeleinten) Lieblinge beim Besuch einer Trafik mitnehmen dürfen, kommt ganz auf das jeweilige Hausrecht an. Denn Trafikant*innen dürfen selbst entscheiden, ob Hunde den Verkaufsraum betreten dürfen. Da in Trafiken in der Regel keine offenen Lebensmittel verkauft werden, gibt es auch keine strengen lebensmittel- bzw. hygienerechtlichen Verbote zu berücksichtigen. Dennoch können Trafikant*innen aus Rücksicht auf andere Kunden oder Platzmangel das Mitführen von Hunden untersagen. Ähnliches gilt übrigens auch für Gastronomiebetriebe, Boutiquen oder Einkaufszentren: Es bleibt jedem Inhaber überlassen, ob er die Mitnahme eines Tieres in seinen eigenen Geschäftsräumlichkeiten gestattet oder eben nicht.

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Erweiterter Zutritt für Assistenzhunde

Für spezielle Assistenzleistungen ausgebildete Hunde – wie etwa Blindenführ-, Mobilitätsassistenz-, Signal- oder Warnhunde – macht der Gesetzgeber eine Ausnahme und erweitert das Zutrittsrecht für behinderte Menschen und ihre vierbeinigen Helfer überall dort, wo ein allgemeiner Publikumsverkehr üblich ist. Hierzu zählen nicht nur Supermärkte, Restaurants, Krankenhäuser oder Behörden – auch der Zugang zu öffentlichen Gebäuden, Ämtern und zum gesamten Personenverkehr ist mit den Assistenzhunden erlaubt. Für alle anderen Hundebesitzer:innen empfiehlt es sich im Zweifelsfall, lieber kurz im Geschäftslokal nachzufragen, ob kleine und große Fellnasen drinnen oder draußen warten sollen. Diese Frage habe sich für ihren geliebten Stubentiger „Louis“ eigentlich nie gestellt, erinnert sich eine ehemalige Trafikantin aus Bad Sauerbrunn im Burgenland: „Mein Tabakfachgeschäft auf dem Bahnhofsplatz war über zehn Jahre lang sein zweites Zuhause, wo er es sich auf dem Verkaufstisch gerne gemütlich gemacht hat. Den Kater hat auch nie gestört, wenn ich den Kunden Zeitungen, Magazine und andere Waren direkt neben ihm ausgehändigt habe.“

© RolandStollner / iStock / Getty Images Plus

Bewachen, schützen und abschrecken

Gelegentlich werden Hunde von manchen Trafikant*innen aber auch gezielt zur Abschreckung oder zum Schutz von Einbrechern und Räubern eingesetzt – besonders dann, wenn bereits einige Einbrüche und Überfälle auf Trafiken in der näheren Umgebung stattgefunden haben. Diese – bei entsprechend passender Hunderasse – durchaus wirksame „tierische“ Sicherheitsmaßnahme ist zwar verständlich, kann aber unter Umständen rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Denn viele Trafikant*innen vergessen gerne dabei, dass sie als Hundehalter*innen auch die volle Verantwortung für das Verhalten des Tieres gegenüber den Kunden tragen.

Praktische Tipps für tierfreundliche Trafikant*innen

  • Prüfen Sie im Vorfeld, ob es in Ihrem Team eventuell Mitarbeiter:innen mit Hundephobie oder Hundeallergie gibt.
  • Schaffen Sie einen eigenen (möglichst versperrbaren) Bereich in Ihrem Geschäftslokal, in welchem Ihr Hund genügend Platz hat und sich wohlfühlt.
  • Nehmen Sie eine Decke für Ihren Hund mit. So weiß er genau, wo sein Platz ist und wo er bequem und entspannt liegen kann.
  • Bewerben Sie Ihre hundefreundliche Trafik und hängen Sie ein Schild am Eingang auf, dass auch Hunde willkommen sind.
  • Bieten Sie Ihren vierbeinigen Gästen bei Bedarf frisches Wasser oder ein paar Leckerlis an.

In kleinen oder beengten Verkaufsräumen kann sich die Unterbringung durchaus schwierig gestalten, auch wenn der Hund während des Kundenverkehrs hinter einer versperrbaren Tür gehalten wird. Aggressivität, Unruhe oder übermäßiges bzw. lautes Bellen können den Geschäftsbetrieb ebenfalls empfindlich stören. Und – wie jeder Tierfreund weiß – benötigen Hunde regelmäßige Pausen und viel Auslauf, was im Alleinbetrieb einer Trafik bei großem Kundenandrang nicht immer ganz leichtfallen dürfte. Wuff.  ■