Aktuelle Informationen des Bundesgremiums

Covid-19
24.03.2020

 
In der aktuellen Krisensituation tauchen auch für Branchen, die grundsätzlich offen halten dürfen, täglich neue Fragen auf. Das Bundesgremium hat die wichtigsten Themen sowie Links zu Informationen und Anträgen auf einer eigenen Seite gesammelt.
Das Bundesgremium der Tabaktrafikanten hat für seine Mitglieder die wichtigsten Infos mit direkten Links zusammengefasst.

Lieber Trafikant!

Aktuell wissen wir nicht, wie lange die Regierung die Bewegungseinschränkungen aufrechterhält bzw. eventuell weiter nachjustiert. Daher gilt es, unsere Betriebe bezüglich der Liquidität bestmöglich abzusichern.

Das Bundesgremium hat dazu einige betriebswirtschaftliche Tipps und Infos ausgearbeitet.

Diese finden Sie unter CORONAVIRUS Informationen für Trafiken.

Bleiben Sie gesund!

Josef Prirschl & Team

Nachfolgend sind die wichtigsten Informationen aus dem PDF der Website zusammengefasst.

Fragen, die ich mir als TrafikantIn vorab stellen sollte:

Gehören meine MitarbeiterInnen oder ich selbst zur Risikogruppe bzw. sollten meine MitarbeiterInnen oder ich nicht zu Hause bleiben?  Risikogruppe: Über 60 Jahre bzw. mit relevanten Vorerkrankungen! Sollte der Trafikant zu einer gesundheitlichen Risikogruppe gehören und der Betrieb durch Mitarbeiter nicht aufrechterhalten werden können, besteht die Möglichkeit der temporären Schließung. Falls möglich sollten jedoch zumindest die Automaten in Betrieb bleiben. Von der Schließung ist die zuständige Monopolstelle telefonisch sowie schriftlich zu unterrichten! 

Liquidität sichern

Vorerst stehen zur Aufrechterhaltung der Liquidität folgende Maßnahmen zur Verfügung:

  • Stundung/Zahlungserleichterung für Umsatzsteuerzahlungen und Lohnabgaben
  • Herabsetzung von Einkommenssteuervorauszahlungen
  • Anpassung der SVS Beitragsgrundlage
  • Stundung von Raten-/Kreditzahlungen mit der jeweiligen Bank vereinbaren
  • bei großen Umsatzeinbrüchen Kontakt mit dem Vermieter aufnehmen und eine reduzierte Miete vereinbaren
  • Corona-Kurzarbeit beantragen – hier kann in einzelnen Wochen die Arbeitszeit auch auf null gesetzt werden – rückwirkend ab 1. März 2020 möglich

TIPP: Grundsätzlich sollten alle möglichen Maßnahmen mit dem Steuerberater besprochen werden! 

Öffnungszeiten

Die für den Lebensmittelhandel neuen Öffnungszeiten von 7.40 bis 19.00 Uhr gelten auch für Tabakverkaufsstellen mit Hauptgewerbe Lebensmittelhandel, Tabakfachgeschäfte sind von dieser Einschränkung NICHT betroffen, hier gelten weiter die bestehenden Öffnungszeitenregeln. 

Macht es Sinn, meine Öffnungszeiten zu reduzieren?  Entscheidungsgrundlage: Umsätze in den jeweiligen Tageszeiten erheben! Wenn die Entscheidung für eine Verkürzung der Öffnungszeiten gefallen ist muss die zuständige Monopolstelle telefonisch sowie schriftlich informiert werden.

Verhaltenstipps für Trafikanten

  • Abstand zu anderen Personen mindestens 1 m.  
  • Komme ich direkt mit anderen Personen in Berührung, sofort Hände waschen bzw. öfters am Tag die Hände waschen.
  • Nie mit den Händen ins Gesicht greifen.
  • Wenn ein/-e Mitarbeiter/-in seinen/ihren Arbeitsplatz verlässt, sämtliche Flächen, mit denen er/sie in Berührung kam, und auch Flächen die KundInnen berühren können, desinfizieren. 
  • Kein Anbieten von E-Zigaretten Testern