MVG zeigt Aufsteller von Hanf-Automaten an
Eine Trafikantin hatte die MVG informiert, dass ein Headshop in Graz nicht nur im Geschäft, sondern auch via Automaten seine Produkte feilbot. Die Monopolverwaltung reagierte rasch und umfassend: Einerseits wurde der Shopbetreiber nach dem Tabakmonopolgesetz angezeigt. Zudem informierte man die Stadt Graz und fragte an, ob das betreffende Geschäft überhaupt eine Genehmigung für das Aufstellen seiner Automaten hatte. Und für den Fall, dass um eine solche angesucht worden war, empfahl man dringend die Ablehnung.
Schlimme Folgen
Seitens der Monopolverwaltung macht man nochmals darauf aufmerksam, wie kritisch Hanfprodukte sind: Die AGES hatte Proben von angebotenen Produkten gezogen und ausgewertet. Von sieben getesteten Waren hatten fünf einen THC-Wert über 0,3 Prozent aufgewiesen; nun droht den Shopinhabern aus diesem Grund ein Verfahren als Drogendealer.
Für MVG-Chef Hannes Hofer verdeutlicht dies, wie vorsichtig man mit diesen Produkten sein muss: „Natürlich gehört alles, was geraucht werden kann, in die Trafik. Bei aller Goldgräberstimmung muss man aber sicher sein können, dass die angebotenen Naturprodukte auch dem Gesetz entsprechen. Trafikanten mit Vorstrafen nach dem Drogengesetz wären nicht nur eine persönliche Katastrophe; sie würden die Einführung dieser Produktkategorie auch für alle Kollegen erschweren.“