Raubüberfall

Überfall: Sei kein Held!

Arbeitnehmerschutz
18.09.2023

Viele Trafikanten werden im Laufe ihrer Berufslaufbahn Opfer eines Raubüberfalls. In solch einer Situation ist Besonnenheit, Ruhe und vor allem keine Selbstüberschätzung extrem wichtig.
Ueberfall

Als letzten Monat ein eher unbeholfener Krimineller von einem Trafikanten in Graz mit einer Lüge über das Kassensystem abgewimmelt und so ein Raubüberfall vereitelt wurde, ging die Story samt Überwachungsvideo schnell viral (die Trafikantenzeitung berichtete). Doch auch wenn der Bluff in dem Fall erfolgreich war und sich der resolute Steirer für seine Improvisation feiern ließ, ist das nach Expertenmeinung genau der falsche Weg, solch eine Situation zu meistern. Denn was einmal gut geht, kann und wird in den meisten vergleichbaren Situationen zu einer Eskalation führen. Ein Täter, der unter „normalen“ Umständen ohne Gewaltanwendung mit der – ohnehin versicherten – Beute die Trafik verlassen würde, kann unter Umständen in Panik oder Wut geraten, eine Kurzschlusshandlung setzen und so eine unangenehme Begegnung rasch in eine für Leib und Leben äußerst bedrohliche Konfrontation kippen lassen. Sicherheitsexperten und die Exekutive wurden nach der richtigen Vorgehensweise für Trafikanten befragt, der Tenor ist immer der Gleiche: Sei kein Held! 

Es beginnt mit der Prävention

Die Kriminalpolizei rät wie in vielen anderen Fällen: Prävention der wichtigste Schlüssel, um es gar nicht erst so weit kommen zu lassen. So wie eine aufwendig gesicherte Eingangstüre und gute Ausleuchtung im privaten Bereich potenzielle Einbrecher vergraulen, sind analog gewisse Maßnahmen in der Trafik hilfreich, um Kriminelle im Vorhinein abzuschrecken. Denn Trafiken sind deshalb ein bevorzugtes Revier von Räubern, weil sie als „weiches Ziel“ gelten: Trafikanten oder ihre Angestellten weisen meist irgendeinen Grad an Behinderung auf und sind mit einem Durchschnittsalter von 52 Jahren einem fitten, jungen Räuber körperlich hoffnungslos unterlegen. Das Vorhandensein von Bargeldbeträgen bzw. leicht in Bargeld umsetzbaren Waren wie Tabak oder Rubbellosen ist für die Täter ein zusätzlicher Anreiz. Schon eine gut sichtbare Videoüberwachung oder ein Hund können in den Augen eines Kriminellen das vermeintlich geringe Risiko in eine unkalkulierbare und somit uninteressante Größe verändern. 

Fremdschutz und Eigenschutz

Wenn dann trotz entsprechender Abschreckungsmaßnahmen ein Raubüberfall stattfindet, wählen die Täter meist einen Zeitpunkt kurz vor Ladenschluss – wenn die Kasse möglichst voll ist. Vor allem aber einen Moment, wo sich keine Kunden und/oder andere Angestellte in der Trafik aufhalten und so eine für den Kriminellen vorteilhafte Situation ergibt. Sollten dennoch unerwarteterweise Dritte anwesend sein, hat der Schutz von Kunden und Personal unbedingten Vorrang! Heldenhafte Experimente sind auf jeden Fall zu unterlassen, im schlimmsten Fall drohen sonst Extremsituationen wie Geiselnahme. 

Hier sprechen die Profis

Auf die Frage nach der richtigen Vorgehensweise bei einem Raubüberfall kommen daher vom Bundesministerium für Inneres klare Anweisungen: „Generell trifft die Kriminalprävention bei Beratungstätigkeiten die Unterscheidung ‚vor‘ – ‚während‘ – ‚nach‘ dem Raubüberfall. Bereits das alltägliche Verhalten, z. B. regelmäßiges Abschöpfen, Verhalten gegenüber Kunden und das Anschaffen von Video- und Alarmanlagen können bewirken, dass potenzielle Täter das Interesse verlieren und ein weniger sicheres Geschäft auswählen. Raubüberfälle haben üblicherweise einen unberechenbaren Ablauf – hier gilt es zu deeskalieren und die Situation unter Kontrolle zu bringen, indem man die Anweisungen des Täters befolgt, um ihn möglichst rasch aus dem Geschäft zu bringen. Die eigene Gesundheit bzw. von unbeteiligten Kund*innen steht immer über Sachwerten. Daher soll die Alarmkette erst nach dem Überfall in Gang gesetzt werden, die Polizei wird nach Täterbeschreibung und Flucht­richtung fragen. Der Tatort (das Geschäft) sollte bis zum Eintreffen der Spurensicherung nicht mehr betreten bzw. verunreinigt werden, Videoaufzeichnungen sollten zur Verfügung gestellt werden.“
Ungeachtet dessen, hat natürlich jeder das Recht, sich gegen Gewalt zu wehren. Körperliche oder gar bewaffnete Gegenwehr sollte aber immer das absolut letzte Mittel sein und ist grundsätzlich nur bei unmittelbarer Gefahr gegen Leib und Leben angebracht und vor allem gesetzlich gedeckt (mehr dazu auf den nächsten Seiten). Im Idealfall handhabt man also die Überfallsituation so rasch wie möglich und überlässt den Rest der Polizei. Und der Versicherung – die Polizze daher regelmäßig prüfen lassen!

WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN

Bundesministerium für Inneres, Kriminalprävention 
Im Rahmen einer Kooperation des BMI mit der WKO ist ein E-Learning- Modul entstanden, dieses kann kostenlos hier abgerufen werden: 
media.wifi.at/online_tests/sicherheit_im_handel/index.html
Fragen? Die Kriminalprävention ist bundesweit unter 059133 erreichbar.