Weil jede Sekunde zählt …
Bei einem Arbeitsunfall oder plötzlich auftretenden medizinischen Notfall eines Kunden kann Erste Hilfe Leben retten. Um sofort einzugreifen, sind auch in Trafiken betriebliche Ersthelfer gesetzlich vorgesehen – und dazu verpflichtet, ihr Wissen über Erste Hilfe regelmäßig auffrischen.

Ein Kollege liegt nach einem Arbeitsunfall bewusstlos auf dem Boden. Oder ein Kunde erleidet mitten im Geschäft einen Herzinfarkt oder Kreislaufkollaps … Was ist jetzt alles zu tun? Viele verschiedene Fragen tauchen auf einmal auf: Wo ist der Notausgang, wo der Verbandskasten, wo der Defibrillator und welche Nummer ist bei welchem Notfall zu wählen? Die gute Nachricht vorweg: Arbeitsunfälle und medizinische Notfälle in Tabakfachgeschäften kommen im Alltag verhältnismäßig selten vor. Umso wichtiger ist es jedoch, das Team auf solche außergewöhnlichen Situationen gezielt vorzubereiten und regelmäßige Trainings durchzuführen. Denn nur so kann man sicherstellen, dass im Ernstfall jeder einzelne Mitarbeiter weiß, was er zu tun hat. Und genau das hilft entscheidend mit, die nötige Ruhe zu bewahren und besonnen, aber zügig zu handeln.
Schriftliche Ablaufpläne sind hilfreich
Wie jeder inzwischen weiß, ist das einzig Falsche, das man im Notfall tun kann, nichts zu tun. Richtig und rechtzeitig angewandt kann Erste Hilfe lebensrettend sein oder zumindest die Heilungschancen verbessern. Wenn es aber dann tatsächlich zum Ernstfall kommt, sind trotzdem viele von uns überfordert. „Nach einem Unfall oder medizinischen Notfall passiert es leider recht häufig, dass man selbst unter Schock steht. Hier leisten beispielsweise schriftliche Ablaufpläne und Notfallkärtchen gute Dienste, die der Arbeitgeber aufhängt oder den Mitarbeitern aushändigt“, erklärt Monika Mebold-Kaufmann, Sicherheitsingenieurin beim Schweizerischen Verein für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz. Sollte sich also ein Arbeitskollege verletzen oder ein Kunde im Verkaufsraum plötzlich ohnmächtig werden, kann dann die mehrstufige Rettungskette umgehend starten: Sei es das Stoppen der Blutung, die stabile Seitenlage bei Bewusstlosigkeit oder der zeitnahe Anruf beim Rettungsdienst:
Mit Defibrillatoren Überlebenschancen steigern
Fakt ist, dass bei einem Herzstillstand die Überlebenswahrscheinlichkeit pro Minute um 10 Prozent sinkt. Viele Arbeitsmediziner empfehlen deshalb auch kleineren Einzelhandelsgeschäften mit direktem Kundenkontakt die freiwillige Anschaffung eines eigenen Defibrillators, mit dem sich die Überlebensrate nach einem Herzstillstand deutlich erhöht. Im Ballungsraum Wien sind zusätzlich viele Defibrillatoren frei und rund um die Uhr zugänglich, die sich oft in öffentlichen Gebäuden bzw. im öffentlichen Raum befinden. Die Defibrillatoren aus den Defi-Säulen stellen bei der Entnahme auch eine automatische Sprechverbindung zur Notrufzentrale der Wiener Berufsrettung her. „So kann gleichzeitig ein Notruf abgesetzt und mit der Ersten Hilfe begonnen werden. Die Mitarbeiter der Notrufzentrale begleiten den Anrufer Schritt für Schritt und erklären genau, was zu tun ist“, berichtet Präsident Harry Kopietz vom Verein PULS, dessen Mitglieder sich im Kampf gegen den plötzlichen Herztod engagieren. „Zudem können sie die Ersthelferin oder den Ersthelfer per GPS orten und schnell Hilfe schicken.“

Was der Gesetzgeber fordert
Laut Arbeitnehmer*innenschutzgesetz (ASchG) sind alle Arbeitgeber dazu verpflichtet, für die Sicherheit und Gesundheit ihrer Beschäftigten und Kunden zu sorgen. Sie müssen deshalb in jeder Arbeitsstätte geeignete Vorkehrungen treffen, damit Arbeitnehmern und Kunden möglichst rasch Erste Hilfe geleistet werden kann. Dazu gehören eine adäquate Erste-Hilfe-Ausstattung und die Bestellung von geeigneten Personen, die für Erste-Hilfe-Leistungen zuständig sind. Die Anzahl der Ersthelfer hängt dabei von der Anzahl der in der Arbeitsstätte regelmäßig beschäftigten Arbeitnehmer ab. Bei weniger als 19 Beschäftigten genügt z.B. die Bestellung eines Ersthelfers.
Rechtliche Grundlagen und betriebliche Pflichten
In Arbeitsstätten mit bis zu 4 Beschäftigten müssen betriebliche Ersthelfer über eine mindestens 8-stündige Erste-Hilfe-Ausbildung verfügen. Vermittelt wird dabei sowohl theoretisches Wissen als auch praktische Fähigkeiten in Erster Hilfe nach den Richtlinien des Österreichischen Roten Kreuzes. Auffrischungen sind alle vier Jahre (8 Stunden) bzw. alle zwei Jahre (4 Stunden) zu absolvieren. Die AUVA führt in diesem Zusammenhang die Erste-Hilfe-Ausbildung für betriebliche Ersthelfer in Zusammenarbeit mit den Rettungsorganisationen durch. So werden pro Jahr mehr als 44.000 Ersthelfer ausgebildet. Während der Betriebszeit ist daher sicherzustellen, dass ausgebildete Ersthelfer in ausreichender Anzahl verfügbar sowie die Mittel und Einrichtungen für Erste Hilfe samt Anleitungen leicht erreichbar und gekennzeichnet sind. Außerdem sollte man den Inhalt der Erste-Hilfe-Kästen regelmäßig kontrollieren – so kann sofort festgestellt werden, ob Produkte verbraucht oder abgelaufen sind und somit zeitnah ersetzt werden müssen.