Interview

"Wir brauchen eine Lösung für Angehörige"

Interview
12.12.2022

 
MVG-Chef Hannes Hofer zu den Rücktritten, Lösungen für die §31-Nachfolge und weiteren Themen.
MVG Chef Hofer im Gespräch

Mit 1. Dezember sind der Bundesgremialobmann der Trafikanten und seine beiden Stellvertreter zurückgetreten. Hat Sie diese Entscheidung überrascht? Und möchten Sie die Rücktritte kommentieren?
Also überrascht war ich definitiv! Zum einen tut es mir leid, weil ich auf sieben Jahre gemeinsame Projekte und Erfolge mit Josef und seinem Team zurückblicken kann, zum anderen besteht mit der Neubesetzung die Chance, die dringliche Novelle zur Regulierung der Weitergabe im Familienverband rasch zu regeln.
Bei manchen Themen wie der Trafikvergabe nach dem BVerGKonz hatten wir unterschiedliche Meinungen und Erwartungen – aber grundsätzlich war es eine sehr produktive und gute Zusammenarbeit.
Bei dem Erkenntnis des VwGH zur Trafikvergabe vertraten wir als MVG immer die Meinung, dass man mit dem Urteil des Höchstgerichts leben und das Beste daraus machen muss. Die Berufsvertretung war hier anderer Meinung, wurde aus meiner Sicht schlecht beraten und hat sich auf ein „Raus aus dem Vergaberecht“ versteift. Das wurde vom Justizministerium und den dortigen Vergaberechtsspezialisten aber immer ausgeschlossen. Letztlich hat wohl auch das Team rund um Josef Prirschl eingesehen, dass diese Strategie nicht erfolgreich ist. Ob man deshalb aber gleich zurücktreten muss …

Einer der Gründe für die Rücktritte war der bleibende Stillstand bei einer Nachfolgeregelung für den § 31a. Ist da nach Ihren Informationen eine politische Lösung in Sicht?
Es gibt seit längerer Zeit eine Lösung innerhalb des Vergaberechts, die von der MVG mit Experten des Finanz- und des Justizministerium erarbeitet wurde und auch akkordiert ist – exakt seit Herbst 2021. Wir profitieren hier von der sozialen Zielsetzung des Monopols, und dadurch ist eine einmalige Weitergabe innerhalb der Familie in diesem Modell möglich. Aber auch die, die darauf vertraut haben, die Trafik der Eltern, die keine Behinderungen haben, übernehmen zu können, sollen ebenfalls die Gelegenheit der Übernahme haben. Wir brauchen aus meiner Sicht unbedingt eine Lösung für Angehörige. Mir sind die Schicksale und auch die Planbarkeit in der Familie ein großes Anliegen!
Für unsere BMF/MVG-Lösung hätte man das Tabakmonopolgesetz novellieren müssen, wozu die politische Bereitschaft grundsätzlich da war. Das Bundesgremium hat der Politik aber signalisiert, ihre favorisierte Variante außerhalb des Vergaberechts zu realisieren – sie nahmen die verstrichene Zeit in Kauf. Jetzt zu behaupten, die Politik hätte die Trafikant*innen im Stich gelassen, geht also ziemlich weit an der Realität vorbei.

Im Parlament wurden Tabakmonopol- und -steuergesetz angegriffen, aber nur für die Steuernovelle. Wissen Sie, warum nicht einmal die Nikotinpouches dem Tabakmonopol unterworfen wurden?
Dazu kann ich nur sagen, dass sich die Politik nicht mit dem Thema auseinandersetzen wollte. Aktuell beschäftigt sich die Europäische Kommission mit einer EU-weiten Lösung.

Unter den derzeit ausgeschriebenen Fachgeschäften gibt es einige mit einem Tabakumsatz im Bereich von 600.000 Euro. Auf der anderen Seite sollen Verkaufsstellen mit einem geschätzten Umsatz von 1,2 Mio. neu vergeben werden – warum nicht als Fachgeschäfte?
Jede einzelne Ausschreibung wird bei uns sehr gut überlegt und durchgerechnet. In dem angesprochenen Fall hat die MVG vor Durchführung der Ausschreibung Strukturerhebungen vorgenommen. Zielsetzung war, abzuklären, ob anstelle der Tabakverkaufsstellen doch Tabakfachgeschäfte errichtet werden können. Dies war in beiden Fällen nicht möglich. Geeignete Geschäftslokale standen im Einzugsbereich nicht zur Verfügung. Die Konzessionslaufzeit für die TVS wurde mit zwei und drei Jahren unter dem gesetzlich möglichen Rahmen von fünf Jahren festgelegt, um gegebenenfalls auf strukturelle Änderungen im Interesse einer Fachgeschäftsentwicklung reagieren zu können.

Nach welchem übergeordneten Prinzip werden Neuerrichtungen ausgeschrieben? Geht es hier ganz einfach um flächendeckende Versorgung?
Es gibt zwei Gründe: Wenn ein neuer und dringender Bedarf – zum Beispiel im Zuge der Stadtentwicklung – entsteht und wenn der Vertrag einer Verkaufsstelle endet. Es kann auch ein Standort wegfallen, weil der Mietvertrag nicht verlängert wird. Dann wird von uns nicht ein Standort, sondern ein Rayon ausgeschrieben.

Das vollständige Interview können Sie ab 16. Dezember in der druckfrischen Printausgabe der Trafikantenzeitung nachlesen.