Coffee-to-go aus Sicht der MVG

Kaffee
30.07.2018

 
Ab 1. September 2018 dürfen die heimischen Trafiken auch Kaffee verkaufen. Wir haben MVG-Chef Hannes Hofer dazu befragt.

Warum wurde für die Kaffeemaschinen erstmals eine Ausschreibung gemacht?

Die Kaffeeanbieter haben bekannt gute Margen. Fragt man aber einfach so nach den Portionskosten, so bekommt man üblicherweise Antworten wie „so zwischen 40 und 60 Cent“. Ohne eine transparente Wettbewerbssituation ist das auch nicht überprüfbar. Wir wollten aber sicherstellen, dass Kaffee zu einem guten Geschäft für die Trafikanten wird – nicht nur für die Großhändler.

Welche Kosten kamen dann im Zuge der Ausschreibung ans Licht?

Dank Ausschreibung sind wir bei den halben Kosten, teilweise sogar darunter. Selbst wenn man nur 20 Cent Ersparnis bei 5 Mio. Kaffeebechern im Jahr annimmt hat der Ausschreibungsprozess also eine volle Million Euro im Einkauf jährlich gespart – oder im Gewinn gebracht, je nachdem wie man es betrachtet. Uns als Monopolverwaltung hat die gesamte Ausschreibung einmalig rund 30.000 Euro gekostet. Ich würde sagen das ist sehr gut investiertes Geld.

Wer war an der Erstellung des Pflichtenhefts, des Rahmenvertrags und der Ausschreibung aller beteiligt?

Andrea Lausch hat im Projekt die Fäden zusammengehalten und die Zusammenarbeit mit Otmar Schwarzenbohler als Kaffee-Beauftragtem des Bundesgremiums war sehr gut. Ich konnte dabei meine Expertise rund um die Beschaffung und Otmar seine Praxiserfahrung im Trafikwesen einbringen. Es war auch spannend, als ehemaliger Chef der BBG einen Ausschreibungsprozess einmal auf Kundenseite zu erleben.

Welche Folgen hat der Rahmenvertrag für die Trafikanten?

Normalerweise bringt der Automatenverkäufer den Miet- oder Kaufvertrag zu seinen Bedingungen mit. Hier hat sich das System umgedreht: Jeder Trafikant kann auf Basis des Rahmenvertrags seine Möglichkeit wählen und die vereinbarte Leistung abrufen. Dazu wurden in dem sehr umfangreichen Rahmenvertrag viele Punkte fixiert, an die ein Einzelner nicht denken würde – und wenn doch, so hätte er nicht die Marktmacht, sie gegenüber einem Großunternehmen durchzusetzen.  Wir haben wirklich gute Konditionen ausgehandelt.

Es besteht aber keine Verpflichtung für die Trafikanten, ein Angebot aus dem Rahmenvertrag abzuschließen. Jeder Unternehmer kann frei Verträge mit Partnern unterzeichnen. Doch auch für diese Trafikanten kann der Rahmenvertrag als Richtschnur und Orientierungshilfe im Hinblick auf Preise und Leistungen dienen.

Wann kommt nun die Freigabe von Kaffee im Nebenartikelkatalog? Und was sind die wichtigsten Aspekte dabei?

Die Änderung des Katalogs tritt mit 1. September 2018 in Kraft. Konkret werden „Kaffee und andere alkoholfreie Heißgetränke“ zum Verkauf freigegeben, die „vor Ort zur Mitnahme zubereitet werden“. Neben Kaffee können also auch Tee und Kakao angeboten werden. Eine gastronomische Anmutung mit Sitzgelegenheiten oder Stehtischen ist nicht erlaubt – so vermeiden wir etwaigen Ärger  mit der Gastronomie. Auch die Trinkgefäße sind normiert: Erlaubt sind neutrale Becher sowie die Logo-Becher mit dem „Meine Trafik“-Aufdruck. Von den Kunden mitgebrachte Becher dürfen ebenfalls befüllt werden.

Danke für das Gespräch

Die Schwerpunktstory zum Thema "Kaffee aus der Trafik" finden Sie ab 24. August in der nächsten Printausgabe der Trafikantenzeitung.