
Aus gegebenen Anlass hat die Monopolverwaltung mit dem Bundesgremium der Tabaktrafikanten die Erweiterung des Nebenartikelkataloges beschlossen: Ab sofort sind „Handdesinfektionsmittel bis maximal 150 ml Inhalt in begrenztem Ausmaß (max. 5 verschiedene Produkte)“ zum Verkauf in Tabakfachgeschäften erlaubt.