Baldige Anhebung des Mindestalters fürs Rauchen auf 18 Jahre

Jugendschutz
20.04.2017

Wenn es gegen den Tabakgenuss geht, sind sich die Bundesländer ausnahmsweise einig – ab 2018 soll das Mindestalter für Kauf und Konsum von Tabak bei 18 Jahren liegen.

Nur noch in drei EU-Staaten ist Jugendlichen derzeit noch das Rauchen ab 16 Jahren erlaubt: Belgien, Luxemburg und eben Österreich. Letzteres soll sich nach dem Willen der Landesjugendreferenten jedoch bald ändern. Auf Vorschlag von Familienministerin Sophie Karmasin, deren Ressort sich sonst nicht gerade durch auffällige eigene Fortschritte auszeichnet, stand das Raucher-Mindest­alter ganz oben auf der Agenda der zweitägigen Jugendreferentenkonferenz in Krems. Die Anhebung des Schutz­alters, ab dem man Zigaretten kaufen und rauchen darf, sei „auf harmonische Übereinstimmung gestoßen“, so der niederösterreichische Landesrat Karl Wilfing.

Dazu wird unter dem Vorsitz von Nieder­österreich eine Arbeitsgruppe eingerichtet, die bis zur nächsten Jugendreferentenkonferenz in einem Jahr Ergebnisse vorlegen soll. Die dann akkordierte Neugestaltung des Jugendschutzes muss in weiterer Folge von den neun Landtagen beschlossen und umgesetzt werden. Das bereits kolportierte Umsetzungsdatum für die Anhebung des Jugendschutzalters bei Zigaretten mit Mitte 2018 ist damit vielleicht ein Wunsch mancher Akteure, aber nicht besonders realistisch. 

Das Bundesgremium
Die Branchenvertreter der Trafikanten hatten schon im Vorfeld der Jugendreferentenkonferenz festgehalten, dass es eine Gleichbehandlung von Tabak und Alkohol geben müsse. Die geplante Ungleichbehandlung ist für Bundesobmann Prirschl nicht nachvollziehbar: „Warum werden für Alkohol die Präventionsmaßnahmen als ausreichend erachtet? Nur bei Tabakwaren soll die Altersgrenze um zwei Jahre hinaufgesetzt werden.“ 
Für die Umsetzung fordert das Bundesgremium ein Inkrafttreten der neuen Regelung frühestens mit Mai 2018, also zeitgleich mit dem Gastro-Rauchverbot. Auch die Alterskontrolle soll den Trafikanten durch eine adäquate Unterstützung wie beispielsweise eine Handy-App – welche das so von der Idee begeisterte Familienministerium zur Verfügung stellen könnte – erleichtert werden. Josef Prirschl stellt klar: „Wir Trafikanten bekennen uns klar zum Jugendschutz. Eine gesetzliche Änderung der Altersgrenze muss aber auch mit fairen Bedingungen für uns und zeitlich ausreichenden Übergangsfristen verbunden sein.“

Nicht fertig gedacht
Ein Aspekt ist in der gesamten Berichterstattung der Jugendreferenten, aber auch der Publikumsmedien nirgendwo zur Sprache gekommen: Was passiert eigentlich mit Jugendlichen, die heute ­legal rauchen, wenn das neue Verbot vor ihrem 18. Geburtstag in Kraft tritt? ­Müssten sie dann eine staatlich verordnete„Rauchpause“ einlegen? 

Den vollständigen Artikel können Sie ab 26. April 2017 in der Printausgabe der Trafikantenzeitung nachlesen.