CBD-Hanf kommt in die Trafiken
Das Finanzministerium hat nun überraschend schnell erste Hanf-Produkte als "anderer Rauchtabak" klassifiziert und damit ihren Verkauf in Tabakfachgeschäften ermöglicht: Ab 8. Juli dürfen - vorerst nur - die Produkte der Marke MAWU verkauft werden.


Die MVG begrüßt diese Entwicklung außerordentlich. Schon lange stand das Thema legale und rauchbare CBD-Hanfprodukte im Fokus. Das österreichische Tabaksteuergesetz sieht zwar die Steuerpflicht für alle rauchbaren Produkte vor, auch wenn sie keinen Tabak enthalten, doch alle bisher beim Bundesministerium für Finanzen eingereichten CBD-Produkte für den Trafik-Verkauf wiesen einen THC Gehalt von über 0,3 % aus.
Das hat sich jetzt geändert. Die Produkte von Großhändler Moosmayr wurden für gesetzeskonform klassifiziert und die MVG wurde vom Bundesministerium für Finanzen mit einer Preiskundmachung beauftragt, die am heutigen Tag in der Wiener Zeitung mit Wirksamkeit 8. Juli veröffentlicht wurde. Die folgenden Produkte (und vorerst nur diese!) wurden als „andere Rauchtabake“ klassifiziert und dürfen in den Trafiken zum kundgemachten Preis legal verkauft werden. Die Handelsspanne ergibt sich aus dem Tabakmonopolgesetz. Bestehende Gesetze für sensible Genussmittel werden somit umgesetzt.
Qualitätssicherheit
Durch den Verkauf von legalen rauchbaren CBD-Hanfprodukten in Trafiken wird die für diese Produkte notwendige Qualitätssicherheit zum Schutz der Konsumenten garantiert. Die genehmigten Produkte wurden im europäischen Register des BMSGPK (CEG) gemeldet und verfügen über tabaknichtraucherschutzkonforme Warnhinweise. Sie werden als pflanzliche Rauchprodukte eingestuft und unterliegen der behördlichen Kontrolle der AGES.
MVG-GF Hannes Hofer: „Die Trafiken sind der einzig richtige – weil verantwortungsvolle – Vertrieb für rauchbare CBD-Hanfprodukte. Um zu beweisen, dass die Trafiken der einzig richtige Vertriebsweg für sensible Genusswaren sind, bitten wir Sie jetzt mehr denn je: Die Jugendschutzbestimmungen lückenlos einhalten, die Verantwortung ernst nehmen und Ihre MitarbeiterInnen dementsprechend anweisen. Die MVG wird im Sinne der Qualitätssicherung ab sofort die Jugendschutzkontrollen verstärken.“