Das war erst der Anfang …

Matthias Hauptmann
21.02.2017

Nach dem medialen Doppelschlag gegen die Trafikanten gleich zu Jahresbeginn haben wir den stellvertretenden Bundesgremialobmann Andreas Schiefer zum Gespräch gebeten.

Andreas Schiefer: "Dass die winzigen Warnbilder und -texte auf den ohnehin schon kleinen Wahltasten nicht erkenn- bzw. lesbar wären scheint Dr. Pietsch nicht zu stören."

Wie hat sich die öffentliche Diskussion über Zigarettenautomaten und Jugendschutz bei den Trafikanten ausgewirkt?
Die Verunsicherung war groß, und teils hatten die Kollegen echte Existenzängste. Jetzt ist zwar etwas Ruhe eingekehrt, ich warne aber davor, jenen Glauben zu schenken, die das nur als „Ausrutscher des Dr. Pietsch“ darstellen. Das ist kein Ausrutscher, sondern Teil eines Feldzuges und folgt dem gleichen Prinzip wie beim Gastro-Rauchverbot.

Was wird vom Gesundheitsministerium denn konkret kritisiert?
Dr. Pietsch stört sich daran, dass die Symbolpackungen auf den Wahltasten keine textlichen und bildlichen Warnhinweise tragen. Gegen die Tabakwerbung auf den Automaten hat er ohnehin etwas. Dabei erlaubt das Monopolgesetz diese Werbung dezidiert. Und die Wahltaste ist ja nicht das Produkt, das dem Tabak- und Nichtraucherschutzgesetz entsprechen muss, sondern ermöglicht lediglich den Kauf.

Woher kommt die neueste Idee mit der Verwaltungsstrafe von bis zu 7.500 Euro für das Verdecken der Bildwarnhinweise im Regal?
Das ist eine Idee des Gesundheitsministeriums, das derzeit den rechtlichen Sachverhalt prüft, aber noch zu keiner Erkenntnis gelangt ist. Derzeit werden für die Vorsteckkarten noch keine Strafen verhängt – aber die sollen mich ruhig einmal strafen. Es geht um die Interpretation des aktuellen Gesetzes, das besagt: Beim Verkauf müssen die Schockbilder sichtbar sein. Sobald das Packerl am Tresen liegt (Anm.: die Zigaretten also „in Verkehr gebracht“ werden) sind die Bilder auch nicht versteckt. Das ist eine Frage der Definition – aus Sicht des Bundesgremiums ist die TPD2 eine Verpackungs- und keine Präsentationsrichtlinie. Diesen Standpunkt haben wir auch im Kabinett der Gesundheitsministerin deponiert.

Wie sehen Sie die aktuelle Jugendschutz-Diskussion?
Wenn sich die Bundesländer darauf einigen, gibt es Zigaretten nur noch mit Ausweis. Mich stört aber etwas anderes: Jugendliche dürfen ab 16 politisch wählen, über ihre Genussmittel entscheiden sollen sie aber nicht dürfen? Das ist doch pervers. Eines muss der Politik klar sein: Wenn „Tabak ab 18“ kommt, dann nur im Rahmen eines Gesamtpakets, das auch Alkohol und andere Genussmittel enthält. Den Aufschrei in Gastronomie und Handel höre ich mir an!

 

Das vollständige Interview mit Andreas Schiefer lesen Sie ab 24. Februar in der aktuellen Ausgabe der Trafikantenzeitung.
 

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