Die Folgen des Gastro- Rauchverbots

Rauchverbot
10.12.2019

 
Seit 1. November 2019 gilt das absolute Rauchverbot in Lokalen. Die Folgen für die Wirte sind unterschiedlich.
Der Winter als Startzeitpunkt für das Rauchverbot erschwert die Sache zusätzlich. Zahlreiche Wirte behelfen sich mit gemütlichen Outdoor-Bereichen und Heizschwämmen. Das geht aber nur, wenn man den erforderlichen Platz und keine anzeigewütigen Nachbarn hat ...

Speziell kleinere Lokale, die von den Gästen gern als „verlängertes Wohnzimmer“ genutzt worden waren, beklagen Umsatzrückgänge von 20 Prozent und mehr. Teils, weil die Kunden gar nicht mehr kommen, teils weil sie mehr Zeit vor dem Lokal verbringen, früher gehen und deshalb in Summe weniger konsumieren.

Risikofaktoren

Reine Getränkelokale wie die Nachtgastronomie, Eckkneipen, das typische Arbeiterwirtshaus sowie die Wiener „Tschocherln“ leiden besonders stark unter dem Rauchverbot; kein Wunder, wenn die Mehrheit der Gäste selbst raucht. Einzelne Lokale berichten gar von einer schlagartigen Halbierung ihrer Umsätze. Mit naheliegenden Auswirkungen: „Ich musste bereits eine Vollzeitkraft entlassen und zwei weiteren Mitarbeitern die Stundenanzahl reduzieren“, hat der Betreiber einer Lounge in Gersthof zu berichten.

Veränderte Kundenstruktur

Auch im „Centimeter“ von Heinz Pollischansky müssen die Gäste zum Rauchen nun in den Garten gehen. „Tagsüber verlieren wir ein Viertel des Umsatzes, insgesamt liegt das Minus bei 15 Prozent“ erzählt ­Pollischansky. „Es kommen jetzt mehr Gäste zum Essen, aber der klassische Biertrinker geht uns schmerzhaft ab. Unter dem Strich bleibt aber ein klarer Verlust – nicht nur für mich als Wirt, sondern auch für meine Kellner beim Trinkgeld.“ 

Der Trick der Shisha-Bars

Der erste Konkurs einer Shisha-Bar wurde bereits eine Woche nach Einführung des absoluten Rauchverbots angemeldet. Alleine in Wien sollen gut 500 dieser Lokale vor dem Aus stehen – kein Wunder bei kolportierten Umsatzverlusten von 80 bis 90 Prozent.
Andere Betreiber versuchen es mit einem Umgehungskonstrukt: Das nunmehr abgetrennte Hinterzimmer wird als Raucherklub deklariert. Gut 18.000 Mitglieder zählte der Shishaverband nur zwei Wochen nach Beginn des Rauchverbots bereits.
Die juristische Haltbarkeit dieser klaren Umgehungskonstruktion ist allerdings höchst fraglich. Das in Wien zuständige Marktamt stellt dazu klar: „Es gibt keine Ausnahmen vom Rauchverbot.“ Wenig verwunderlich gehen beinahe alle Anzeigen wegen Verstößen gegen das Gastro-Rauchverbot auf das Konto von Shisha-Bars. Mit seiner Klage vor dem Verfassungsgerichtshof ist der Shishaverband VSBÖ ebenfalls abgeblitzt. 

Den vollständigen Artikel finden Sie ab 13. Dezember in der druckfrischen Printausgabe der Trafikantenzeitung.