EU-Kennzeichnungspflicht für Acetatfilter
Ab 3. Juli 2021 müssen Zigaretten, Drehfilter und Stopfhülsen mit Zelluloseacetat-Filtern die Plastik-Kennzeichnung laut EU-Richtlinie tragen.


Die von der EU-Richtlinie bzw. dem österreichischen Abfallwirtschaftsgesetz betroffenen Produkte – Zigaretten, Filterzigarillos, Drehfilter und Filterhülsen mit Filtern aus dem als „Plastik“ kategorisierten Zelluloseacetat – müssen das rot-blaue Piktogramm und den Text „Filter enthält Kunststoff“ (Helvetica Bold, 5–14 Punkt) tragen. Dieses Hinweiselement hat ein Seitenverhältnis von 1:2 und eine Größe, die zwischen minimal 1,4 x 2,8 cm und maximal 3 x 6 cm liegen muss. Im Fall einer Standard-King-Size-Packung mit 20 Stück wird das Format 1,4 x 2,8 Zentimeter betragen.
Termin
Ab dem 3. Juli 2021 dürfen nur noch gekennzeichnete Produkte in Verkehr gebracht – also von Produzenten oder Importeuren an Logistikpartner und Großhändler ausgeliefert – werden. Die Hersteller haben also wieder einmal eine größere Umstellung ihrer Druckwerkzeuge für die Packungsproduktion vor sich. Und einmal mehr müssen EU-weit alle gleichzeitig damit fertig sein.
Trafikanten nicht betroffen
Dieses Datum Anfang Juli ist jedoch von keiner Relevanz für die heimischen Trafiken und Trafikanten: Der Abverkauf nicht dermaßen gekennzeichneter Ware ist folgenlos, weil es keine Deadline (Clean Shelf Date) für Verkäufe an Endverbraucher gibt.
Im Laufe des Sommers werden Schnelldreher bei Auslaufen des Großhandels-Lagerbestands an nicht gekennzeichneter „Altware“ ganz automatisch durch ihre Nachfolger mit der neuen Plastik-Kennzeichnung ersetzt; bei sich langsamer verkaufender Ware dauert dieser Vorgang einfach länger.