Moosmayr-Stellungnahme zum Rückruf der Hanf-Anmeldung

Kommentar
02.07.2020

 
Nur einen Tag nach Kundmachung wurde die Preisanmeldung vom Finanzministerium auch schon wieder zurückgerufen.

Kaum macht es das Wiener Amtsblatt offiziell, kippt es das Finanzministerium wieder. „Eine Tatsache, die uns in unserer über 100-jährigen Laufbahn als Firma Moosmayr so noch nie untergekommen ist, erklärt Susanne Moosmayr kopfschüttelnd. „Unsere Anmeldung und Veröffentlichung basiert auf einem offiziellen Schreiben aus dem Finanzministerium, in welchem klar und deutlich steht, dass es sich bei besagten Blüten um anderen Rauchtabak im Sinne des Tabaksteuergesetztes handelt,“ führt sie weiter aus.

Warum das umgehend nach Veröffentlichung wieder gekippt wird, kann sie nicht verstehen. Zumal als Argument eines hergenommen wird, dass schon mehrfach widerlegt wurde.

Immer wieder die gleiche Diskussion: Sind die Blüten tatsächlich unter 0,3% THC?

Die Blüten der Hanfwerk GmbH wurden mehrfach durch verschiedenste Institute geprüft. Zum einen hat die AGES im Zuge einer TNRSG Kontrolle bei Moosmayr geprüft, zum anderen hat die TUA im Auftrag des Finanzministeriums geprüft und außerdem lässt Hanfwerk selbst regelmäßig bei einem unabhängigen Institut prüfen.

Die Hanfwerk GmbH ist darauf spezialisiert, Blüten unter 0,3% THC zu züchten. Alle Testergebnisse bestätigen dies.

„Wir kämpfen weiter für eine Regulierung des Marktes. Es kann nicht sein, dass sich Jugendliche in jeder Ecke unseres Landes Hanfblüten aus einem Automaten holen können, obwohl wir ein Rauchverbot für unter 18-jährige haben,“ sagt Michael Moosmayr und erzählt weiter, dass dieser Wildwuchs an unkontrolliertem Blütenverkauf ein Ende finden muss.