Bundesobmann Josef Prirschl freut sich über den Erfolg: „Wir haben jahrelang dafür gekämpft, dass legale Hanfprodukte zum Rauchen, die bereits im Tabaksteuergesetz abgebildet waren, auch in den Trafiken erhältlich sind. Endlich wird unsere Rechtsansicht auch durch das Finanzministerium umgesetzt und die Trafikanten können rauchbaren Hanf mit einem THC-Gehalt unter 0,3% verkaufen.“

Für den stv. Bundesobmann Andreas Schiefer macht sich jetzt das schon lange geltende Motto „Wir Trafiken leben Jugendschutz“ bezahlt: „Jugendschutz ist wichtiger denn je und wir erhalten nun die Bestätigung für unser strenges Einhalten der Kontrollen der jeweils geltenden Altersgrenzen. Daher ist für mich der nächste logische Schritt, auch die Nikotinpouches exklusiv in den Trafiken verkaufen zu dürfen. Denn schließlich liegt die Kompetenz des Verkaufs von sensiblen Produkten eindeutig bei den Trafikantinnen und Trafikanten.“

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Der stv. Bundesobmann Otmar Schwarzenbohler sieht einen weiteren Fokus in der Produktsicherheit: „Durch die strengen Regelungen der Kontrollen im Produktionsprozess und mit den Überprüfungen durch externe Labore erhalten wir gültige Zertifikate, sodass die in den Trafiken verkauften Hanfprodukte auch wirklich einen nachweisbaren THC-Gehalt unter 0,3 Prozent haben. Das schafft Sicherheit für unsere Kunden aber natürlich für uns Trafikanten selbst.“

Hinsichtlich der Produktzertifizierungen setzt sich das Bundesgremium dafür ein, dass in Fällen von falschen THC-Angaben und Verstößen gegen das TNRSG auf den Produktverpackungen nicht die Trafikanten als Verantwortliche belangt werden.