Tabak ab 18 Jahren läuft offenbar problemlos

Jugendschutz
24.01.2019

Die Umstellung der Zigarettenautomaten auf die Alterskontrolle „ab 18 Jahre“ wurde zeitgerecht und gut abgeschlossen.

Mit dem Frühjahr 2018 war absehbar, dass eine Anhebung des Alterslimits für den Kauf von Tabakwaren von 16 auf 18 Jahre kommen würde. Schließlich inkludierte die Politik in die seit 1. Mai 2018 geltende Novelle des TNRSG (Tabak- und Nichtraucherschutzgesetz) im § 2a aber auch verwandte Produkte wie E-Zigaretten, E-Shishas etc. ungeachtet der Frage, ob diese Nikotin enthalten. Das Verkaufsverbot gilt nun seit 1. Jänner 2019.

Das Automatenproblem

Für die praktische Umsetzung der Alterskontrolle am Zigarettenautomaten musste sowohl in ein NFC-Modul investiert werden (rund 1.000-1.200 Euro pro Automat), als auch ein Abfragevertrag mit dem einzigen Anbieter Six Payment Services geschlossen werden.

Die Hardware-Aufrüstung war seit Sommer 2018  von den wichtigsten Anbietern tobaccoland und Uko vorangetrieben worden, Philip-Morris-Partner Ostermeier hatte seine noch jungen Geräte gleich vorab mit NFC-Modul ausgeliefert.

Sorgen bestanden angesichts der Frage, ob alle Trafikanten mit Automat rechtzeitig den Abfragevertrag mit Six abgeschlossen hatten, weshalb Automatenprovider, Wirtschaftskammer und Monopolverwaltung zu diesem Thema Ende November/Anfang Dezember nochmals ihre diesbezügliche Kommunikation verstärkt hatten.

Reibungsloser Übergang

„Die Umstellung hat viel besser funktioniert als bei der Einführung der Alterskontrolle am Zigarettenautomaten.“ fasst Wien-Obmann und stellvertretender Bundesgremialobmann Andreas Schiefer zusammen. „Gelegentlich hat es noch Probleme mit Kunden gegeben, die ihre Bankomatkarte noch nie freigeschaltet, also zumindest einmal bei bargeldloser Zahlung ihren Code eingegeben hatten. Das ist mir sogar selbst passiert. Durch den aufwändigeren Abfrageprozess der Alterskontrolle dauert die Freischaltung auch etwas länger als früher. Da viele Konsumenten nicht das Display ablesen glauben sie dann, es funktioniert nicht. Aber die Kunden lernen schnell.“

Auch auf Seite der MVG ist man mit der Automatenumstellung zufrieden. Es habe lediglich ein paar Fälle gegeben, bei denen die Altersabfrage aus technischen Gründen gar nicht funktioniert habe, was rasch behoben wurde. Einige Trafikanten haben auf die Aufrüstung alter Geräte verzichtet, diese aber auch außer Betrieb genommen. Insgesamt sei die Einführung der Altersabfrage am Zigarettenautomaten bundesweit sehr sauber abgelaufen.

Den vollständigen Artikel können Sie ab 22. Februar 2019 in der druckfrischen Ausgabe der Trafikantenzeitung nachlesen.