Recht

The Laws They Are A-Changin’

10.12.2025

2026 wird für Österreichs Trafiken ein Weichenstellungsjahr: Monopol, Steuer und Nichtraucherschutz greifen erstmals gemeinsam voll in den Markt für Pouches, E‑Liquids und Heat-Not-Burn ein – mit spürbaren Folgen für Sortiment, Preise und Handelsspannen.

Mit der im November 2025 im Ministerrat beschlossenen Novelle des Tabakmonopolgesetzes (TabMG) und der Anpassung des Tabaksteuergesetzes 2022 (TabStG) im Abgabenänderungsgesetz 2025 zieht die Bundesregierung die „neuartigen Alternativprodukte“ – vor allem Nikotinbeutel und Liquids für E‑Zigaretten – in Monopol und Steuerrecht hinein.

Pouches nur noch in Trafiken

Kern der Monopolreform ist die Ausweitung der Monopolbestimmungen auf Nikotinbeutel. Künftig gelten sie rechtlich als Tabakerzeugnisse im Sinne des Monopolrechts; der Regierungsentwurf spricht ausdrücklich davon, dass neben Tabakwaren und Schnupftabak nun auch Nikotinbeutel unter den Begriff „Tabakerzeugnisse“ fallen.

  • Nikotin-Pouches dürfen künftig nur noch in Trafiken abgegeben werden und unterliegen denselben strengen Bestimmungen wie Tabakwaren.
  • Die Reform wird explizit mit konsequentem Jugendschutz, transparenten Vertriebswegen, einem Onlinehandelsverbot sowie zur Absicherung der Trafikant*innen mit Behinderungen durchgeführt.

Lizenzsystem für E‑Liquids

E‑Liquids werden nicht vollständig ins klassische Monopolmodell gepresst, aber durch ein eigenes Lizenzsystem eingebunden:

  • Bestehende Dampfershops erhalten eine 20‑Jahres‑Lizenz, neue Standorte werden nur nach Bedarfsprüfung durch die MVG zugelassen.
  • Für neue Shops werden Lizenzen auf sieben Jahre vergeben.

Übergang für CBD‑Hanf

Nach dem holprigen Start dieses Jahr kommt nun doch eine „Ja, aber“-Regelung, zumindest auf Zeit:

  • Dreijährige Übergangsfrist bis Ende 2028 für bestehende Hanfshops zur Neuorientierung.
  • Auf diese Produkte wird Tabaksteuer erhoben, verkauft werden darf nur dieselbe, abgepackte und geprüfte Ware wie in Trafiken.

Ab 1. Februar 2026: Weiters Stufe bei klassischen Tabakwaren

Das Abgabenänderungsgesetz 2025 sieht für Zigaretten, Zigarren/Zigarillos, Feinschnitt und Heat-Not-Burn neue Steuerstufen vor:

  • Ab 1. Februar 2026 werden die Steuersätze für diese bereits steuerpflichtigen Tabakwaren „in moderaten Schritten“ weiter angehoben.
  • Für Zigaretten soll der mengenbezogene Steuersatz von 2026 bis 2028 jährlich um 2 Euro je 1.000 Stück erhöht werden; der wertabhängige Anteil (32 Prozent des KVP) bleibt konstant.

Ab 1. April 2026: Tabaksteuer auf Pouches und Liquids

Ab 1. April 2026 werden neuartige Alternativprodukte – explizit Nikotinbeutel und Liquids für E‑Zigaretten – in die Tabaksteuer aufgenommen und damit einer risikobasierten Verbrauchsteuer unterworfen.

  • Die Regierung rechnet mit einer Preissteigerung von rund 8 Prozent; in der Praxis sind das etwa 50 Cent pro Dose, wie Branchenberichte vorrechnen.

Mindest-Handelsspannen bei klassischen Tabakwaren steigen weiter

Die gesetzliche Mindest-Handelsspanne ist einer der zentralen Schutzmechanismen des Monopols – und sie wird 2026 nochmals angehoben.

Noch unklar

Mit der Einbeziehung von Pouches und besteuerten Liquids in Steuer- und Monopolrecht ist davon auszugehen, dass diese Produkte unter dasselbe strenge TNRSG‑Regime fallen werden (Werbeeinschränkungen, Packungs- und Meldevorschriften).

  • Branchennahen Berichten zufolge sollen Händler, die schon vor Inkrafttreten mit Pouches und E‑Zigaretten handelten, Restbestände laut neuesten Infos bis Ende 2026 abverkaufen dürfen – das könnte 2026 noch zu Abverkaufsaktionen außerhalb des Monopols führen, bevor der Markt endgültig auf Trafiken und Lizenzstandorte konzentriert wird.
  • Ebenso ist noch nicht abzusehen, ob sich im Zuge der Gesetzesänderungen und -novellen Bewegung in die bisher ausgesprochen komplizierten und marktverzerrenden Zulassungsprozesse für Heat-Not-Burn-Produkte kommt. Dies wäre nicht nur im Sinne einer beschleunigten Verringerung des Raucheranteils, sondern auch eine willkommene Marktbelebung und Unterstützung für grenznahe Trafiken.
  • Zur TNRSG‑Novelle 2025 gibt es derzeit keine gesicherten Informationen.

Entscheidend wird sein, dass die Branche die neuen Regeln nicht nur akzeptiert, sondern aktiv nutzt – als Chance, das Profil der Trafik als zentralen, regulierten Fachhandel für alle Nikotinprodukte weiter zu schärfen.

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