Mit der im November 2025 im Ministerrat beschlossenen Novelle des Tabakmonopolgesetzes (TabMG) und der Anpassung des Tabaksteuergesetzes 2022 (TabStG) im Abgabenänderungsgesetz 2025 zieht die Bundesregierung die „neuartigen Alternativprodukte“ – vor allem Nikotinbeutel und Liquids für E‑Zigaretten – in Monopol und Steuerrecht hinein.

Pouches nur noch in Trafiken

Kern der Monopolreform ist die Ausweitung der Monopolbestimmungen auf Nikotinbeutel. Künftig gelten sie rechtlich als Tabakerzeugnisse im Sinne des Monopolrechts; der Regierungsentwurf spricht ausdrücklich davon, dass neben Tabakwaren und Schnupftabak nun auch Nikotinbeutel unter den Begriff „Tabakerzeugnisse“ fallen.

  • Nikotin-Pouches dürfen künftig nur noch in Trafiken abgegeben werden und unterliegen denselben strengen Bestimmungen wie Tabakwaren.
  • Die Reform wird explizit mit konsequentem Jugendschutz, transparenten Vertriebswegen, einem Onlinehandelsverbot sowie zur Absicherung der Trafikant*innen mit Behinderungen durchgeführt.

Lizenzsystem für E‑Liquids

E‑Liquids werden nicht vollständig ins klassische Monopolmodell gepresst, aber durch ein eigenes Lizenzsystem eingebunden:

  • Bestehende Dampfershops erhalten eine 20‑Jahres‑Lizenz, neue Standorte werden nur nach Bedarfsprüfung durch die MVG zugelassen.
  • Für neue Shops werden Lizenzen auf sieben Jahre vergeben.

Übergang für CBD‑Hanf

Nach dem holprigen Start dieses Jahr kommt nun doch eine „Ja, aber“-Regelung, zumindest auf Zeit:

  • Dreijährige Übergangsfrist bis Ende 2028 für bestehende Hanfshops zur Neuorientierung.
  • Auf diese Produkte wird Tabaksteuer erhoben, verkauft werden darf nur dieselbe, abgepackte und geprüfte Ware wie in Trafiken.

Ab 1. Februar 2026: Weiters Stufe bei klassischen Tabakwaren

Das Abgabenänderungsgesetz 2025 sieht für Zigaretten, Zigarren/Zigarillos, Feinschnitt und Heat-Not-Burn neue Steuerstufen vor:

  • Ab 1. Februar 2026 werden die Steuersätze für diese bereits steuerpflichtigen Tabakwaren „in moderaten Schritten“ weiter angehoben.
  • Für Zigaretten soll der mengenbezogene Steuersatz von 2026 bis 2028 jährlich um 2 Euro je 1.000 Stück erhöht werden; der wertabhängige Anteil (32 Prozent des KVP) bleibt konstant.

Ab 1. April 2026: Tabaksteuer auf Pouches und Liquids

Ab 1. April 2026 werden neuartige Alternativprodukte – explizit Nikotinbeutel und Liquids für E‑Zigaretten – in die Tabaksteuer aufgenommen und damit einer risikobasierten Verbrauchsteuer unterworfen.

  • Die Regierung rechnet mit einer Preissteigerung von rund 8 Prozent; in der Praxis sind das etwa 50 Cent pro Dose, wie Branchenberichte vorrechnen.

Mindest-Handelsspannen bei klassischen Tabakwaren steigen weiter

Die gesetzliche Mindest-Handelsspanne ist einer der zentralen Schutzmechanismen des Monopols – und sie wird 2026 nochmals angehoben.

Noch unklar

Mit der Einbeziehung von Pouches und besteuerten Liquids in Steuer- und Monopolrecht ist davon auszugehen, dass diese Produkte unter dasselbe strenge TNRSG‑Regime fallen werden (Werbeeinschränkungen, Packungs- und Meldevorschriften).

  • Branchennahen Berichten zufolge sollen Händler, die schon vor Inkrafttreten mit Pouches und E‑Zigaretten handelten, Restbestände laut neuesten Infos bis Ende 2026 abverkaufen dürfen – das könnte 2026 noch zu Abverkaufsaktionen außerhalb des Monopols führen, bevor der Markt endgültig auf Trafiken und Lizenzstandorte konzentriert wird.
  • Ebenso ist noch nicht abzusehen, ob sich im Zuge der Gesetzesänderungen und -novellen Bewegung in die bisher ausgesprochen komplizierten und marktverzerrenden Zulassungsprozesse für Heat-Not-Burn-Produkte kommt. Dies wäre nicht nur im Sinne einer beschleunigten Verringerung des Raucheranteils, sondern auch eine willkommene Marktbelebung und Unterstützung für grenznahe Trafiken.
  • Zur TNRSG‑Novelle 2025 gibt es derzeit keine gesicherten Informationen.

Entscheidend wird sein, dass die Branche die neuen Regeln nicht nur akzeptiert, sondern aktiv nutzt – als Chance, das Profil der Trafik als zentralen, regulierten Fachhandel für alle Nikotinprodukte weiter zu schärfen.