„Wir haben seit einem Jahr ein legales Hanfprodukt“

12.05.2020

... erklärt Großhändlerin Susanne Moosmayr im Interview. Der Segen von AGES und Gesundheitsministerium ist erteilt, nur das Finanzministerium lässt sich Zeit.

Susanne Moosmayr ist schon seit längerer Zeit im Cannabis-Business aktiv. Der breit aufgestellte oberösterreichische Großhändler hat Produktion, Anmeldung und gesetzeskonforme Packungen für seine CBD-Produkte: „Wir stehen für einen Verkaufsstart an die Tabakfachgeschäfte bereit.“
Geprüfte und vom Gesundheitsministerium freigegebene Ware mit den vorgeschriebenen Warnhinweisen gäbe es längst - für den Verkauf in Tabakfachgeschäften fehlt "nur" noch die Tabaksteuer.

Ihr Unternehmen ist im CBD-Segment aktiv. Haben Sie schon Produkte (im EU-Register und in Österreich) angemeldet? Wann haben Sie das getan?
Wir haben gemeinsam mit Magu (ein CBD-Shop) eine Firma gegründet, die Hanf indoor unter strengsten Kontrollen anbaut. Die Firma heißt Hanfwerk. Wir haben unsere Mawu-Blüten als pflanzliches Raucherzeugnis registriert und verkaufen es schon seit über einem Jahr – aber leider nur in die Tabak-Verkaufsstellen.

Wie verlief der Prozess mit der AGES bzw. dem Gesundheitsministerium? Welche Produkteigenschaften wurden dabei besonders geprüft, und welche Formvorschriften gelten für die Verpackung?
Das Produkt muss dem Suchtmittelgesetz entsprechen, das heißt es darf nicht über 0,3 % THC haben, auch nicht nach dem Abrauchen. Unsere Produkte entsprechen diesem Gesetz. 
Außerdem muss es dem TNRSG entsprechen, hier gibt es Packungsvorschriften wie etwa Warnhinweise. Auch diese Vorschriften erfüllen wir.

Bislang gibt es ja keine dezidierte Tabaksteuerklasse für rauchbare Pflanzenprodukte. In welcher bereits bestehenden Kategorie ­sehen Sie diese Produkte am ehesten? Wäre die Neuschaffung einer eigenen Steuerkategorie sinnvoll, oder würde dies nur die Markteinführung unnötig verzögern?
Ich befürworte eine neue Tabaksteuerklasse. Das wäre sicherlich am sinnvollsten. Denn dann gibt es keine Diskussionen mehr, ob ein Produkt besteuert werden muss oder nicht. Laut derzeitigem Gesetz sehe ich die Hanfblüten am ehesten in der Kategorie „anderer Rauchtabak“. Dort sind zum Beispiel auch der Pfeifentabak und der Wasserpfeifentabak angesiedelt. 
Ein klassischer Feinschnitt ist Hanf aus meiner Sicht nicht, erstens wird die Hanfblüte im Ganzen und nicht zerkleinert verkauft, und zweitens ist die Verwendung sehr viel differenzierter als bei Feinschnitt. Man kann Hanfblüten zum Wuzeln, in einer kleinen Pfeife oder aber auch in elek­trischen Geräten zum Erhitzen verwenden. 
Daher noch einmal: Eine neue Steuerklasse würde es eindeutig zuordenbar machen und ließe keinen Spielraum für Interpretationen.

Haben Sie bereits rauchbare Pflanzenprodukte – also Hanfblüten – ans Finanzministerium gemeldet? Wenn ja: Wie lange ist das her?
Ja, wir haben eine Anmeldung für Hanfblüten beim Ministerium eingebracht, und sie liegt auch schon ein paar Monate dort auf.

Gibt es einen realistischen Zeit­rahmen für den Verkaufsstart von Hanfblüten über die Tabakfachgeschäfte?
Nein, alles was ich dazu sagen würde, wäre reine Spekulation. 

 

Das vollständige Interview können Sie ab 15. Mai in der druckfrischen Trafikantenzeitung nachlesen.

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