Nebenartikelkatalog kurzfristig erweitert
Die Angst vor dem Coronavirus beschert den Trafikanten unerwartete Möglichkeiten, neue Produkte anzubieten.


Aus gegebenen Anlass hat die Monopolverwaltung mit dem Bundesgremium der Tabaktrafikanten die Erweiterung des Nebenartikelkataloges beschlossen: Ab sofort sind „Handdesinfektionsmittel bis maximal 150 ml Inhalt in begrenztem Ausmaß (max. 5 verschiedene Produkte)“ zum Verkauf in Tabakfachgeschäften erlaubt.