„Das Vergaberecht bleibt die Rechtsgrundlage“

Interview
14.02.2022

 
Anlässlich der ersten Neuvergaben sowie der bislang ungelösten §31a-Weitergabe haben wir Monopolchef Hannes Hofer zum Gespräch gebeten.
Derzeit sichtet Monopolchef Hofer die 68 Angebote für die erste Tranche der Ausschreibungen. Für eine Nachfolgeregelung des 31ers gibt es ebenfalls schon Pläne.

Mit 10. Jänner ist die Antragsfrist für die 28 neu zu vergebenden Trafiken abgelaufen. Kann man dazu ein erstes Resümee ziehen? Wie viele Angebote gab es? Wurden bei dieser Premiere von Antragstellern Formfehler begangen? 
Es ist sehr gut gelaufen. Wir haben für die 28 Lose, darunter eine Rayonsausschreibung in der Krottenbachstraße, insgesamt 68 Angebote bekommen. Das hat uns schon erleichtert, weil wir unsicher waren, ob wir die Komplexität des Vergabeprozesses so vereinfachen konnten, dass sich die BieterInnen auskennen. Die Angebote, die wir bisher öffnen durften, wurden korrekt ausgefüllt, die richtigen Blätter abgegeben. Die Angst vor Formfehlern war unbegründet. 

Von welchem Volumen, also Gesamtwert der Ausschreibung, sprechen wir hier?
Wir mussten die Ausschreibung ja auch europaweit durchführen. Dabei haben wir festgestellt, dass das Volumen der Ausschreibung ein Konzessionsvolumen von 1,1 Mrd. Euro hat. Der hohe Wert hat uns schon überrascht, ergibt sich aber automatisch aus der langen Laufzeit bis zum Pensionsalter.

Wie viele von den 68 Angeboten stammen nicht aus Österreich?
Alle Angebote stammen aus Österreich. 

Ist das Vergabeprinzip für Neuvergaben nun eine Dauerlösung oder nur ein erster Schritt, um Druck aus der Menge der sich aufstauenden Geschäfte herausnehmen zu können?
Das Thema Vergaberecht wird uns als Rechtsgrundlage erhalten bleiben. Wir müssen also auch künftig so ausschreiben. Wir streben aber natürlich eine Novelle des Vergaberechts an, damit wir vom Zuschlagskriterium der Laufzeit abgehen können. 

Die Vergabekriterien sind weiterhin stark an das Monopolgesetz angepasst – das derzeitige Schema muss das stark sozial orientierte Monopol- und das Bundesvergabegesetz unter einen Hut bringen und schafft das auch gut. Hier möchte ich meinem Team in der MVG sowie den Beteiligten von der Bundesbeschaffung und Finanzprokuratur ausdrücklich danken: Es ist alles andere als selbstverständlich, in so kurzer Zeit eine derart komplexe Materie zu einem funktionierenden und haltbaren Vergabeprozedere zu formen!

Aus Sicht des Bundesgremiums der Tabaktrafikanten wurde bei der Neuvergabe mit der Regelung „gesetzliches Pensionsalter plus 5 Jahre“ von der MVG nicht der gesamte laut Gutachten mögliche Spielraum (Pension + 10) ausgenutzt. Wie kommentieren Sie das?
Die bereits genannten Experten sowie das BMJ und BMF sehen das anders. Auch die Argumentation der sozialen Absicherung wird mit der möglichen Pensionierung ja obsolet, weil der Pensionsbezug genau diese Sicherheit bietet. Mit überzogenen Fristen würde man das Gesamtprinzip gefährden!

Das bislang ungelöste Problem ist aber die Nachfolgeregelung für den Paragrafen 31a. Gibt es an dieser Front Ansätze, mit denen im Sinne einer stabilen Lebens- und Karriereplanung sichergestellt wäre, dass das Geschäft in der Familie verbleibt?
Zentral ist für uns, eine rechtssichere Lösung zu haben, die Bestand hat. Es darf nicht passieren, dass die Familientrafik nachträglich auf dem Klagsweg verloren geht.

Wir sehen hier sehr gute Möglichkeiten, für Angehörige die Trafikübernahme zu ermöglichen. Dazu haben wir mit dem BMF und BMJ schon Gespräche geführt und positive Signale bekommen. Aktuell ist es aber noch so, dass die Standesvertretung die Lösung favorisiert, ganz aus dem Vergaberecht herauszukommen. Die bisherigen Vorschläge wurden aber von den Rechtsexperten von Finanzministerium und Justiz als nicht rechtssicher abgelehnt.

Auch der Vorschlag des Bundesgremiums, eine Änderung der EU-Richtlinie (Anm.: welche die Basis für das Bundesvergabegesetz darstellt) anzustreben, löst das aktuelle Problem nicht. Sie würde zu lange dauern. Und es wäre auch sehr fraglich, ob sich dafür im europäischen Parlament Mehrheiten finden lassen. Da sprechen wir von drei Jahren und mehr sowie einem unsicheren Ausgang dieses Versuchs. Das ist für die betroffenen TrafikantInnen nicht vertretbar!

Was wir brauchen, ist eine Lösung, die zeitnahe eine rechtssichere Geschäftsübernahme ermöglicht. 

Das vollständige Interview finden Sie ab 18. Februar in der druckfrischen Printausgabe der Trafikantenzeitung.