Heikles Thema Jugendschutz

19.05.2015

Von: Redaktion Trafikantenzeitung
Wer wiederholt wegen des Verkaufs von Tabakprodukten an zu jungen Kunden angezeigt wird, riskiert den Entzug seiner Trafik und damit seine Existenz.
Würden Sie mehrere tausend Euro oder gar ihr Geschäft darauf verwetten, dass all diese Jugendlichen das Mindestalter von 16 erreicht haben?

Der Kauf von Tabakprodukten ist erst nach Erreichen des 16. Geburtstages legal. Doch selbst wer eigene Kinder im Alter von 14 bis 18 Jahren hat, wird sich erfahrungsgemäß schwer damit tun, fremde Menschen dieser Altersgruppe zweifelsfrei einordnen zu können. Um wirklich sicher zu sein, hilft nur die Frage nach dem Ausweis.

Spiel mit der Existenz
Trafikanten, die wiederholt auf Testkäufer hereingefallen sind - auch wenn diese 1,90 m groß und 15,99 Jahre alt waren - riskieren Verwarnung, Geldstrafe und letztlich den Entzug der Trafik und damit ihre Existenz. Das Dumme daran: Jeder, nicht nur Polizei, MVG oder Jugendamt, kann einen Testkäufer schicken und Anzeige erstatten. Und auch ein demonstrativ in der Hand gehaltener Autoschlüssel ist kein Beweis für ein legales Einkaufsalter. Dieses lässt sich nur mit dem Blick in einen Personalausweis oder Führerschein verifizieren.
Für die Eingrenzung jener Gruppe, die überhaupt nach dem Ausweis zu fragen sind, haben die Lotterien eine Empfehlung abgegeben: "16+7" - ist man sich also nicht sicher, ob der Kunde 23 Jahre oder älter ist, so ist automatisch nach einem Ausweis zu fragen. 

Unbequem, aber notwendig
Dass dies in Stressphasen, bei vollem Geschäft oder am Samstag vor dem Fünffachjackpot keine willkommene „Zusatzbeschäftigung“ sein kann, ist klar. Und man macht sich mit dieser Frage auch nicht unbedingt bei jüngeren Kunden im legalen Alter beliebter. Jedoch: Je mehr und regelmäßiger junge Kunden in den österreichischen Trafiken nach ihrem Alter und einem Ausweis gefragt werden, desto normaler wird dies von ihnen auch wahrgenommen. In den USA ist es völlig normal, dass Menschen in ihren 20ern bei Alkoholbestellungen oder Tabakeinkauf ihren Ausweis herzeigen müssen – angesichts der drakonischen Strafen will sich kein Händler oder Lokal hier einen möglicherweise sehr teuren Fehler leisten.
Zu dieser unbequemen, aber alternativlosen Normalität muss sich auch der Umgang mit jungen Trafik-Kunden in Österreich entwickeln. Denn die Nicht-Einhaltung gesetzlicher Altersgrenzen bei Tabak und Glücksspiel sowie der Standesregeln bei E-Zigaretten ist kein Kavaliersdelikt und macht den einzelnen Trafikanten, aber auch den gesamten Berufsstand angreifbar.

Der gesamte Artikel ist ab 22. Mai in der aktuellen Ausgabe der Trafikantenzeitung nachzulesen.