NikoBlue klagt gegen die Monopolisierung der E-Zigaretten

13.04.2015

Von: Redaktion Trafikantenzeitung
Der größte bisherige Anbieter von E-Zigaretten bekämpft das Gesetz nun vor dem Verfassungsgerichtshof.
Franz Seba ist optimistisch, dass seine Verfassungsklage Erfolg haben wird.

NikoBlue-Inhaber Franz Seba will mit dem Verfassungsjuristen Univ.-Prof. DDr. Heinz Mayer die jüngste Novelle des Tabakmonopolgesetzes bekämpfen, derzufolge E-Zigaretten und Liquids ab Oktober dieses Jahres nur noch in Trafiken verkauft werden dürfen: "Hier soll jener Kuchen des E-Geschäfts, den Unternehmer wie ich gebacken haben, den Trafikanten serviert werden." Im Gespräch erzählt Seba: "Ich hatte wirklich alle Behörden in meinen Geschäften und habe viele Anzeigen bekommen, aber nie eine Strafe oder Verurteilung. Man könnte also sagen, dass ich der Aufnahme der E-Zigaretten in den Nebenartikelkatalog der Monopolverwaltung erst den Weg geebnet habe." 
Seba präzisiert, dass sich seine Klage nicht gegen die Trafikanten richte: "Ich arbeite mit zahlreichen Tabakfachgeschäften zusammen und gönne ihnen die Umsätze - aber meine eigenen Geschäfte möchte ich auch behalten."

Die Argumentation
Gemeinsam mit Jurist Mayer hat Seba jene Punkte erarbeitet, die das E-Monopol zu Fall bringen sollen:

* Die Novelle unterstellt dem Tabakmonopol erstmals Produkte, die gar keinen Tabak enthalten.
* Die Monopolisierung vernichtet viele rechtmäßig betriebene Gewerbebetriebe und Arbeitsplätze.
* Die genannte "Sicherung der Einkünfte der Tabaktrafikanten" ist als Mittel des Konkurrenzschutzes verfassungswidrig.
* Für Gesundheitspolitik und Jugendschutz ist es widersinnig, Ex-Raucher beim Einkauf von E-Zigaretten in Trafiken zu schicken, wo sie von Tabakprodukten erneut in Versuchung geführt werden.

Der Zeitplan
Professor DDr. Mayer rechnet mit einer raschen Entscheidung: "Die Stellungnahme der Bundesregierung sollte bis Anfang Mai erfolgt sein, es kann also schon im Juni ein Urteil geben."