Nikotinliquids aus der Trafik!

Trafikanten
03.02.2014

Von: Redaktion Trafikantenzeitung
Es ist eigentlich absurd, dass Trafikanten zwar Tabak, nicht aber die nikotinhaltigen Betriebsflüssigkeiten der boomenden E-Zigaretten verkaufen dürfen. Die eigentlich in Österreich bestehende Apothekenpflicht wird in der Praxis durch Onlinekäufe ausgehebelt. Nun startet eine Initiative, die an dieser Situation etwas ändern will.

Tabak Plus
Verein österreichischer Tabaktrafikanten
Neubaugasse 1, 8020 Graz

An
Bundesgremium der Tabaktrafikanten
Wiedner Hauptstraße 63, 1045 WIEN

OFFENER BRIEF!!


Sehr geehrtes Bundesgremium!

Bei den Trilog-Verhandlungen vom 16. 12. 2013 wurden die E-Zigaretten mit nikotinhaltigen Liquids ausgespart, um eine Einigung zu erzielen. Dadurch hat die momentane nationale Rechtslage weiterhin Gültigkeit, was bedeutet, dass diese Art der E-Zigaretten nur in Apotheken verkauft werden darf.

Wir erachten es als dringend notwendig, dass das Bundesgremium sich bei Finanz- und Gesundheitsministerium für den gesetzlich erlaubten Verkauf von natürlichem und synthetischem Nikotin in jedweder Form nur bzw. auch in Tabakfachgeschäften einsetzt.

Dies würde alle Tabakwaren, aber auch E-Zigaretten und nikotinhaltige Produkte umfassen, die im Moment den Tabakfachhändlern vorenthalten sind, aber auch neue Produkte, welche zukünftig auf den Markt kommen können.

Wir erlauben uns diesen Vorschlag an geeigneter Stelle in der Regierung auch selbst zu deponieren.

Mit kollegialen Grüßen

Kink Franz (Obmann)                              Zwanzger Gerhard (Obmann-Stellvertreter)

Ergeht an:
Österreichische Trafikantenzeitung, Alles Tabak, Filterlos, Landesgremien Wien, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Tirol, Vorarlberg, Kärnten, Steiermark, Burgenland, Bundesgremium der Tabakfachhändler