Keine Langeweile für das Bundesgremium der Tabaktrafikanten

Wirtschaftskammer
19.04.2022

 
Das Führungsteam der Berufsvertretung der Trafikant*innen
Bundesgremialobmann Josef Prirschl und sein Team geben einen Ausblick auf die heurigen „Baustellen“. 

Reizthema Trafikvergabe

Dazu meint Josef Prirschl: „Unser aktuellstes Gutachten liegt jetzt vor, dazu gibt es ein Video, das in fünf Minuten dieses Gutachten sehr gut erklärt. Die Kanzlei Schramm-Öhler ist seit 20 Jahren die Vergaberechts-Kanzlei Nummer eins und berät auch Politiker und Behörden. Sie hat mit Herrn Univ.-Prof. Aicher, einem renommierten Vergabeexperten, zusammen das Gutachten geschrieben – die sind also nicht irgendwer. Für die Vergabe von Tabakfachgeschäften gibt es einen klaren Lösungsansatz, um aus dem Korsett des Vergabegesetzes herauszukommen: Eine Novelle dieses Gesetzes reicht. Die Trafikvergabe passt ja auch nicht hinein: Es gibt keinen Preiswettbewerb; der Wert einer Trafik wird ja schon davor festgelegt. Dafür hat das Trafikwesen aber einen sozialen Ansatz. Wie schon gesagt, ist eine Trafik ja kein Straßenbauprojekt, wo der Bestbieter den Zuschlag erhält.
Unser Weg wird von allen Landesgremialobleuten und Fraktionen im Bundesgremium unterstützt. Wir sprechen mit vielen Parlamentariern, am Dienstag hatte ich dazu auch ein Gespräch mit dem Finanzminister. All das, um eine rechtssichere Lösung für die Trafikanten zu bekommen und sicherzustellen, dass sich das Tabakwesen in die richtige Richtung entwickelt.“

Klimawandel zwischen WKO und MVG

Die Monopolverwaltung ist aber offenbar gegensätzlicher Ansicht. Wie tut sich das Bundesgremium derzeit mit der MVG? „So ganz verstehe ich die Monopolverwaltung nicht“, meint Prirschl. „Erst wird beteuert, dass man ja ohnehin aus dem Vergaberecht hinauswolle, es aber nicht gehe. Dann zeigen wir einen rechtssicheren Weg auf und nun wird gegen unser Gutachten argumentiert und sogar politisch gegen uns gearbeitet. Das ist nicht Aufgabe der MVG. Die Monopolverwaltung hat die Gesetze zu vollziehen und nicht, Politik zu machen.“

Andreas Schiefer fügt hinzu: „Uns hat der Spruch des Verwaltungsgerichtshofs vor einem starken halben Jahr überrascht. Wenn man dann hört, dass sich die MVG schon seit drei bis vier Jahren mit dem Thema Vergaberecht beschäftigt, fühlt man sich über den Tisch gezogen. Auf jeden Fall passt das nicht zur so oft beschworenen Partnerschaft zwischen Berufsvertretung und MVG!“

Das sichtlich abgekühlte Verhältnis spiegelt sich nicht nur in gemeinsamen Arbeitsgruppen wider, wo das Gesprächs- und Arbeitsklima derzeit eher winterlich sei. Auch der „Rausschmiss“ der Trafikantenvertreterin aus dem MVG-Aufsichtsrat, weil dieser verkleinert würde, passt für Prirschl ins Bild: „Wir Trafikanten finanzieren die MVG über die Monopol­abgabe. Und die Überschüsse kommen nicht mehr dem Finanzministerium, sondern dem Solifonds zugute. Damit sind Kontrollmöglichkeiten und eine sparsame Arbeit der MVG wichtig, damit der Fonds möglichst gut dotiert wird. Bezahlen dürfen wir, und kontrollieren nicht? Das kann wohl nicht sein!“

Neue Monopolprodukte

„Seit es nikotinhaltige Genussmittel jenseits des Rauchtabaks gibt fordern wir deren Aufnahme ins Tabakmonopol“, erzählt Andreas Schiefer. „Das hat gute Gründe: Nikotin braucht einen sicheren Vertriebskanal, zudem ist jeder Pouch-Konsument ein Ex-Raucher. Was wir bei Zigaretten verlieren, muss ja anderswo wieder hereinkommen. Dazu kommen externe Faktoren. Der EU Cancer Plan hat zum Ziel, die Raucherquote bis 2040 auf 5 % zu senken. Da sind Ersatzprodukte ein ganz wichtiger Puzzlestein für zusätzliche Umsätze – und nichts passt besser in eine Trafik als Nikotinprodukte. Begleitend bräuchte es eine adäquate Steuer auf diese Produkte, weil die weniger werdenden Raucher das bisherige Tabaksteuer­volumen nicht alleine stemmen werden können.“

Dazu gehört auch der Hanf, wie Otmar Schwarzenbohler ausführt: „Er unterliegt eigentlich dem Tabaksteuer- und Tabakmonopolgesetz und dürfte nur in Trafiken verkauft werden – in der Realität sind die Trafiken aber die einzigen Geschäfte, die das nicht dürfen. Seit Juni 2020 gibt es die Grundsatzentscheidung des VwGH, dass getrocknete Hanfblüten dem TNRSG unterliegen. Doch was ist stattdessen passiert? Der ehemalige Finanzminister war für uns kaum erreichbar, dazu gab es Anweisungen aus Ministerien, Anzeigen nicht zu verfolgen."

Lange Liste, schlechte Chancen?

Zu den angesprochenen Themen kommen die längst geforderte Umsetzung einer 200-Stück-Regelung nach französischem Vorbild, eine funktionierende Tabaksteuerregelung, die Änderung der AGES-Prüfungen weg von den Trafiken und hin zu den Großhändlern. Die Menge der Arbeitsaufträge für die Berufsvertreter ist also groß. Doch wie sehen die Chancen aus, hier auch etwas weiterzubringen? Schließlich sind zahlreiche Punkte nicht neu, sondern stehen schon seit längerer Zeit auf der Agenda.

Hier ist der Bundesgremialobmann vorsichtig optimistisch: „Das Erkenntnis des VwGH zur Trafikvergabe hat dazu geführt, dass sich die Politik mit uns beschäftigt. Und mit dem neuen Finanzminister Magnus Brunner haben wir zudem einen leichter erreichbaren Ansprechpartner, der uns auch wirklich zuhört.“