Klarstellung des Gesundheitsministeriums zu pflanzlichen Raucherzeugnissen

Bundesministerium
23.04.2020

 
Das Bundesministerium für Gesundheit hat einen Informationstext zu pflanzlichen Raucherzeugnissen veröffentlicht, der eine Klarstellung im Hinblick auf Hanf- bzw. Cannabisprodukte bedeutet. Ob sich dadurch etwas ändern wird?

Im Schreiben vom 21. April 2020 hat das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz eine Klarstellung zum Verkauf von Pflanzlichen Raucherzeugnissen übermittelt.

Gleichbehandlung mit Tabak

Darin wird seitens des BMSGPK klargestellt, dass auf pflanzliche Raucherzeugnisse neben dem Tabaksteuergesetz auch das Tabakmonopolgesetz anzuwenden ist. Ein Inverkehrbringen darf somit nur entsprechend den monopolrechtlichen Vorschriften erfolgen. Nach Tabakrecht zu beurteilen sind pflanzliche Raucherzeugnisse, die ganz oder teilweise aus Hanf bestehen, sofern der Gesamt-THC-Gehalt bezogen auf die Trockenmasse 0,3 % nicht übersteigt. Zu beachten ist, dass Produkte mit einem THC-Gehalt von mehr als 0,3 % unter das Suchtmittelrecht fallen.

Für Bundesgremialobmann Josef Prirschl ist die erhaltene schriftliche Auslegung ein großer Erfolg: „Nunmehr hat das Gesundheitsministerium die seit Jahren vom Bundesgremium vertretene Rechtsansicht in aller Deutlichkeit bestätigt. Als nächster Schritt müssen diese Vorgaben auch sofort umgesetzt werden.“

Rauchbares und der "Aroma"-Schmäh

Genau hier liegt aber auch der Hase im Pfeffer: Dem Informationsschreiben zufolge wären all diese rauchbaren, aber tabaklosen Pflanzenprodukte trafik- und tabaksteuerpflichtig und dürften nur von konzessionierten Tabakgroßhändlern in den Handel gebracht werden. Die Realität sieht - dank "Aromaprodukte"-Schmähs - bekanntlich anders aus. Aber zumindest wird die Rechtsauffassung des Bundesgremiums nun auch vom Gesundheitsministerium offensichtlich unterstützt. Hoffen wir, dass die Verfolgung des ungenierten Handels mit Hanfprodukten durch Bezirksbehörden sowie polizeilich nach dem Suchtmittelrecht nun auch wirklich stattfindet.

Den Text des Schreibens finden Sie hier.