Maskenpflicht in Trafiken ab 14. April - für Kunden und Personal

Bundesgremium
10.04.2020

 
Die Verordnung für weitere Maßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 wurde nun veröffentlicht.
Die Maskenpflicht gilt ab 14. April für Kunden UND Personal - aber die Trafikanten sind nicht zur kostenlosen Ausgabe der Masken verpflichtet.

Auf unsere Trafiken hat das ab dem 14. April die folgenden Auswirkungen:

Maskenpflicht

Inhaber und Mitarbeiter mit Kundenkontakt sowie Kunden müssen eine den Mund- und Nasenbereich gut abdeckende mechanische Schutzvorrichtung als Barriere gegen Tröpfcheninfektion tragen; dies gilt nicht für Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr. Dieser Schutz kann eine Maske, aber auch ein Tuch oder ein Schal sein.

Selbst wenn es eine ausreichend große Abtrennung (Plexiglas) zwischen Kassen- und Kundenbereich gibt, ist davon auszugehen, dass Trafikanten die Kunden auch außerhalb des Kassenbereichs bedienen und beraten und damit den durch eine Plexiglaswand geschützten Bereich verlassen - eine Trennwand hebt die Maskenpflicht also nicht auf!

WICHTIG: Für unsere Kunden müssen in den Trafiken keine Masken zur Entnahme bereitgestellt werden.

Abstand bzw. Einschränkung

Es muss ein Abstand von mindestens einem Meter gegenüber anderen Personen eingehalten werden. Auch muss sichergestellt sein, dass sich maximal so viele Kunden gleichzeitig im Kundenbereich aufhalten, dass pro Kunde 20 m² der Gesamtverkaufsfläche zur Verfügung stehen. Ist der Kundenbereich kleiner als 20 m², so darf jeweils nur ein Kunde die Betriebsstätte betreten.

An der Eingangstüre sollte daher angeschrieben werden, wie viele Kunden sich je nach Geschäftsgröße gleichzeitig in der Trafik befinden dürfen. Alle anderen haben daher – unter Einhaltung eines Abstandes von mindestens einem Meter – vor dem Geschäft zu warten.

HINWEIS des Bundesgremiums: Aufgrund der unterschiedlichen Rechtsauffassungen zu Teilen der Verordnung - insbesondere zu den 20 m2 - nehmen wir an, dass hier seitens des Ministeriums noch eine Adaptierung erfolgen wird. Wir halten Sie diesbezüglich informiert!

Aktuelle Informationen unter www.tabaktrafikanten.at

Bleiben Sie gesund!

Josef Prirschl & Team