Zigarettenautomaten: Das „Tabak ab 18“-Problem
Mit 1. Jänner 2019 ist der Verkauf von Tabakwaren erst ab einem Alter von 18 Jahren gestattet. Die Altersabfrage ist allerdings technisch nicht ganz trivial. Und auch nicht umsonst.


Das Quick-Modul ist tot, NFC (Near Field Communication) wird dessen Funktionen übernehmen. Jeder Zigarettenautomat, der bis zu Jahresbeginn 2019 – also recht bald – nicht auf die NFC-basierte Alterskontrolle umgestellt ist, muss stillgelegt werden. Und es ist davon auszugehen, dass Monopolverwaltung, aber auch Anti-Tabak-Kreuzritter mit den Bankomatkarten Minderjähriger ausprobieren werden, ob ein Zigarettenautomat auch für diese Tabakwaren ausspuckt – und dann droht richtiger Ärger.
Die großen Anbieter tobaccoland und Uko rotieren derzeit, um diese Umrüstungen in ganz Österreich zeitgerecht vorzunehmen.Das ist aber jeweils nur der Hardware-Teil der Problemlösung.
Altersabfrage
Das Alter eines Karteninhabers ist nicht direkt auf dessen Karte hinterlegt, also ist eine Onlineabfrage erforderlich. Diese wird auch nicht direkt an den Kartenanbieter oder die Bank gestellt, sondern an Payment Service Austria, wohin die Kartendaten geroutet sind. Auf jede Altersabfrage kommt vom System ein OK (> 18 Jahre) oder NICHT OK (< 18 Jahre). Zwischen dem Automaten und der PSA-Datenbank braucht es allerdings noch einen Mittler, der die betreffende Schnittstelle programmiert und zur Verfügung stellt. Dies ist üblicherweise ein Zahlungsprovider, denn die Altersabfrage ist ja eigentlich eine „Zusatzfunktion“ und nicht die Hauptaufgabe von NFC.
Für diese eigentliche Altersabfrage existiert derzeit nur ein möglicher Partner: Six Payment Services. Ein weiterer Anbieter befindet sich in der Entwicklungsphase, die allerdings nicht bis Jahresbeginn 2019 abgeschlossen sein wird. Allen Betreibern von Zigarettenautomaten, welche diese übergangslos auch 2019 weiterbetreiben wollen, bleibt also nur die Vertragsunterzeichnung mit Six. Hier geht es sowohl um den Akzeptanzvertrag für die bargeldlose Bezahlung sowie die Zusatzvereinbarung für die Online-Altersabfrage. Wer für die Kreditkartenzahlung gültige Verträge mit anderen Anbietern hat, muss die Altersabfrage dennoch mit Six vereinbaren.
Kosten
PSA (Payment Service Austria) verrechnet pro Altersabfrage 0,8 Cent (0,008 Euro) an den Mittler. Dieser hat selbst Entwicklungskosten in der Größenordnung von 200–300.000 Euro und legt nochmals 0,8 Cent pro Abfrage drauf. Den Automatenbetreiber kostet also jede Altersabfrage 1,6 Cent (0,016 Euro); egal, ob der Kunde danach auch Zigaretten kaufen darf. Im Fall der bargeldlosen Bezahlung fällige Gebühren kommen noch dazu, wenn der Konsument den Rechnungsbetrag nicht in bar begleicht.
Den vollständigen Artikel finden Sie ab 16. November 2018 in der druckfrischen Printausgabe der Trafikantenzeitung.