E-Zigarette: Die Position des VCPÖ

Redaktion Trafikantenzeitung
27.08.2014

Der Verband der Pfeifen- und Cigarrenfachhändler Österreichs findet in dieser Phase der Unsicherheit über die Legalität der neuen Produktgruppe deutliche Worte. (VCPÖ, mh)

VCPÖ-Präsident Klaus W. Fischer: "Sollen wir demnächst auch im Gesundheitsministerium fragen, ob wir herkömmliche Zigaretten verkaufen dürfen? Die Antwort wäre wohl ebenso spannend ..."

Da die EU in der neuen Tabakproduktrichtlinie die Handhabung der E-Zigarette den Mitgliedsstaaten überlässt und es keine gegenteilige, verbietende gesetzliche Regelung für E-Zigaretten in Österreich gibt, ist für Trafikanten die eindeutige Erlaubnis der MVG entscheidend, die darüber hinaus mit dem für das Einzelhandelsmonopol zuständigen Finanzministerium abgestimmt wurde.

Kein Vorgehen gegen Niko Blue
Seit Monaten haben wir uns bemüht, die Behörden dazu zu bringen, dem Wildwuchs der „Niko-Blue-Shops“ Einhalt zu gebieten, die von Beginn an Liquids mit Nikotin massiv beworben und verkauft haben, während es uns Trafikanten verboten war. Nichts ist geschehen, die Shops für E-Zigaretten wurden rasant mehr. Wenn man den Prognosen glaubt, wird sich in einigen Jahren 30% des Zigarettenumsatzes zu den E-Zigaretten verlagert haben, was für unseren Berufsstand eine neue Existenzbedrohung bedeutet, wenn wir diese Umsätze nicht an die Trafik binden können. Auch für den Staatshaushalt würde das erhebliche Ausfälle an Tabaksteuer bedeuten. Wir Trafikanten müssen den verordneten Rückstand jetzt rasch aufholen und unsere Kunden informieren, dass es E-Zigaretten auch im Tabakfachgeschäft gibt. Jede Verunsicherung der Trafikantenschaft ist jetzt kontraproduktiv.

Richtige Entscheidung
Die Entscheidung der MVG, E-Zigaretten auch mit Nikotin für Trafiken frei zu geben, war eine wichtige und notwendige und im Rahmen der Gesetze mögliche. Diese Entscheidung wurde zudem in Abstimmung mit dem Finanzministerium getroffen. Wollen wir das wirklich dem Gesundheitsminister überlassen? Dann könnten wir ja gleich fragen, ob wir in Zukunft noch Zigaretten verkaufen sollen und die Antwort wäre wohl spannend ?!
Die Aufnahme der E-Zigarette, mit und ohne Nikotin, in den Nebenartikelkatalog, sehen wir als ersten, rasch umsetzbaren Schritt. Längerfristig treten wir dafür ein, E-Zigaretten mit Tabaksteuer zu belegen, womit sie zum Monopolprodukt würden und somit dem exklusiven Verkauf durch Trafikanten vorbehalten wären. Die Umsätze blieben damit in der Trafik, der Staat behielte seine dringend benötigten Steuereinnahmen und der Jugendschutz wäre auch bei der E-Zigarette gewährleistet.
Vorerst aber ein Dankeschön an Geschäftsführerin DI Tina Reisenbichler und die Juristen der MVG. Sie haben mit der Freigabe des Verkaufs von E-Zigaretten Weitblick bewiesen und eine klare, umsichtige Entscheidung im Sinne der Trafikantenschaft getroffen!

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