Fakten & Mythen rund um die „Ablöse neu“

16.10.2019

Gerade um die neue Form der Ablöseberechnung geistern jede Menge Mythen und Fehlinformationen durch die Branche. Wir haben uns das Thema genau angesehen und räumen mit den häufigsten falschen Vorstellungen auf.

Die Trafik verkaufen und wie Dagobert Duck Geldbäder in den Goldvorräten nehmen – diese Vorstellung ist natürlich verführerisch. Auf der anderen Seite muss die Ablöse vom übernehmenden Jungtrafikanten auch erst einmal verdient werden. Hier etabliert die Ablöse neu ein für beide Seiten faires System.

Natürlich hat keiner, der heute vor „Enteignung durch die Ablöse“ warnt, sein eigenes Geschäft von einem Branchensachverständigen bewerten lassen. Woher stammt dann die verbreitete „Information“? Wir haben uns die häufigsten Mythen und Fehleinschätzungen rund um die Ablöse neu deshalb im Detail angesehen.

Mythos 1a: Selbstberechnung ist möglich

Kein Steuerberater kann sich die Ablöse neu ausrechnen: Er verfügt lediglich über die Zahlen aus der Buchhaltung und ist mit der Tabakbranche niemals so vertraut wie ein Branchensachverständiger. Ohne Berücksichtigung von Korrekturfaktoren muss er zu Ergebnissen kommen, die mit dem Resultat einer professionell erstellten Unternehmensbewertung wenig bis nichts zu tun haben.

Mythos 1b: Einfach Bilanzzahlen verwenden

Man nehme den Buchwert der Einrichtung und die Bilanz der Vorjahre und setze sie in die Bertl-Formel ein – fertig? Leider nein. Eine Bilanz wird erstellt, um letztlich die geringstmögliche Steuer an den Finanzminister abführen zu müssen und sagt über die Tragkraft eines Unternehmens kaum etwas aus. Auch in anderen Branchen werden Firmen deshalb nicht mit ausschließlichem Blick auf Umsätze und Bilanz-
gewinn verkauft.

Mythos 2: Die Wertgutachten sind extrem teuer

Teilweise geistern Kosten in der Größenordnung eines jungen Gebrauchtwagens durch die Foren und Gespräche. Und wenn man zum Wert des Gutachtens nicht verkaufen wolle und seinen Kündigungsantrag bei der MVG zurückziehe bleibe man auf ruinösen Kosten sitzen.
In Wahrheit werden die Branchensachverständigen von der MVG beauftragt – zu einem Stundensatz, der deutlich unter jedem Steuerberater liegt. Um beim Fahrzeugvergleich zu bleiben: Inklusive Fahrtspesen liegen die Kosten der Unternehmensbewertung eher im Bereich eines deutlich gebrauchten Mopeds …

Mythos 3: Hoher Tabakumsatz bringt nix mehr

Diese Aussage ist falsch: Bei einem hohen Tabakumsatz werden diesem Bereich auch die (ebenso hohen) prozentualen Kosten des Betriebs zugeordnet – das Non-Tabak-Geschäft muss also einen deutlich geringeren Anteil der Kosten tragen, was sich positiv auf den Unternehmenswert des Nichtmonopolbereichs auswirkt.

Mythos 4: Jeder bekommt weniger als zuvor

Die Ablöse neu ergibt selbst ohne Unternehmenswert des Nichtmonopolbereichs nicht weniger als bislang in den westlichen und nördlichen Bundesländern bezahlt wurde: den Substanzwert sowie den Wert der Lagerware. Trafikanten im Großteil Österreichs sind also besser gestellt.
Eine gut geführte Trafik mit schlanker Kostenstruktur bei gut laufendem Nebenartikelgeschäft kann heute sogar im Osten und Süden, wo bislang ein Prozentsatz des Tabakumsatzes zur Ablöse­berechnung herangezogen wurde, ein Mehr an Ablöse bringen. Dies stellt sich aber erst im Zuge des komplexen Wertgutachtens heraus und ist nicht „nach Gefühl und ein paar Eckdaten“ zu bestimmen.

Die richtige Datenbasis

„Alle Umsätze“ für die Berechnung heranzuziehen ist nicht korrekt: In der Bertl-Formel der Gutachten werden die NETTO-Erlöse von Tabak, Zeitungen und frei kalkulierbaren Handelswaren (= „Nebenartikel“) verwendet – also die Umsätze ohne Mehrwertsteuer. Bei Lotto, E-Loading, Vignette, E-Ticket, Sportwetten und Fahrscheinen kommen hingegen die NETTO-­Provisionserlöse und nicht die viel größeren Umsätze zur Anwendung.

Korrekturfaktoren

Die Unternehmensbewertung der Ablöse neu zeichnet ein möglichst klares Bild der jeweiligen Trafik unter der Annahme einer guten Unternehmensführung und realistischen Bedingungen – also beispielsweise einem zum Kollektivvertrag oder mit ortsüblicher Überzahlung beschäftigten Personal in ausreichender, aber nicht übertriebener Zahl. Zahlt der verkaufende Trafikant seiner Ehefrau ein Managergehalt und einen schönen Dienstwagen, so reduziert dies zwar seinen Bilanzgewinn, ist aber nicht betriebsnotwendig. Ebenso werden teure Autos herausgerechnet und die fair kalkulierte betriebsnotwendige Jahreskilometerleistung zum amtlichen Kilometergeld eingesetzt.
Fertig abgeschriebene Güter erhöhen in Zukunft den Gewinn, erfordern aber im Gegenzug absehbare künftige Investitionen, was ebenfalls in das Gutachten einfließt. Ob in den folgenden zehn Jahren geschätzte 20.000 oder 200.000 Euro in die Trafik gesteckt werden müssen, 
beeinflusst den letztlich berechneten Ertragswert stark. Die Einschätzung, ob eine Geschäftsausstattung zeitgemäß und standortgerecht ist sowie wann und um welches Geld sie zu ersetzen sein wird, kann ein Steuerberater aber nicht seriös tätigen – er ist nun mal kein Branchengutachter.
Hat der verkaufende Trafikant für das Geschäft einen alten und deshalb günstigeren Mietvertrag, so muss geklärt werden, ob der Übernehmer die gleichen oder teurere Konditionen erhalten wird – im zweiten Fall ist dies die nächste Korrektur. Und das sind nur einige der vielen Facetten eines Gutachtens.

 

Den vollständigen Artikel können Sie ab 18. Oktober in der druckfrischen Trafikantenzeitung nachlesen. 
 

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