Änderung im Nebenartikel-Katalog der MVG
Die Monopolverwaltung hat die situationsbedingten Nebenartikel in der Corona-Krise angepasst.


Somit dürfen ab sofort zusätzlich zu Mundschutzmasken (inkludiert Stoffmasken) und Einweghandschuhen auch Handdesinfektionsmittel bis zur maximalen Füllmenge von 250ml in Tabakfachgeschäften verkauft werden. (bisher nur bis 150ml).