Parlament ebnet den Weg für Tabakerhitzer
In der Plenarsitzung vom 11. Dezember 2018 wurde unter Punkt 14 der Tagesordnung der gesetzliche Rahmen für die neue Kategorie „Tabak zum Erhitzen“ geschaffen.


Produkte dieser Klasse werden definiert als „Tabakprodukte, die sich nicht unmittelbar zum Rauchen eignen … und dafür vorgesehen sind, in Teilen oder vollständig durch Erhitzen ohne einen Abbrand des Tabaks konsumiert zu werden und hierbei einen inhalierbaren Dampf freisetzen.“
Besteuerung
Die Tabaksteuer hat eine Höhe von 110 Euro je Kilogramm Tabak. Zum Vergleich: Auf Feinschnitt liegen „56 Prozent des Kleinverkaufspreises, mindestens aber 110 Euro je Kilogramm“, auf Pfeifentabak „34 Prozent des KVP“.
Angesichts der Tatsache, dass bestenfalls ein Drittel des Gesamtgewichts eines heat-not-burn-Sticks aus Tabak besteht, ist diese Besteuerung als vergleichsweise niedrig einzustufen und liegt im internationalen Durchschnitt.
Sonstiges
Auf den Packungen sind Gattung, enthaltene Menge und Sortenbezeichnung des Tabaks anzubringen.
Dazu wird das Bundesministerium für Finanzen aufgefordert, künftig bis zum 1. März auch den gewichteten Durchschnittspreis von Tabak zum Erhitzen im Amtsblatt der Wiener Zeitung zu veröffentlichen.
Das Gesetz tritt mit 1. April 2019 in Kraft – ab diesem Zeitpunkt können Iqos und Glo also auch auf dem österreichischen Markt angeboten werden.